Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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(Kein) Unterhaltsanspruch nach Ehebruch

FemKritiker, Monday, 26.03.2007, 10:00 (vor 6842 Tagen)

Unterhalt: Kein Anspruch nach Ehebruch

Ehebruch kann zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen. Das Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hat entschieden, dass der Anspruch selbst dann verloren gehe, wenn ein über Jahre andauerndes, intimes Verhältnis kurz vor der Trennung des Ehepaares beendet worden und erst nachher wieder aufgelebt sei.
Im verhandelten Fall hatte ein geschiedene Frau auf Unterhalt geklagt. Sie hatte über zwei Jahre hinweg ein intimes Verhältnis mit einem Freund der Familie. Die Beziehung war vor der Trennung von ihrem Ehemann beendet worden, weil sich der Freund einer anderen Frau zugewandt und diese geheiratet hatte. Nach der Trennung der Eheleute war die Beziehung allerdings noch einmal aufgeflammt.

Die Richter wiesen die Klage zurück. Begründung: Die Klägerin habe ihren Mann, der ihr vertraut habe, so massiv hintergangen, dass es diesem nicht zugemutet werden könne, an sie Unterhalt zu zahlen. Erschwerend wertete das Gericht, dass die Klägerin ein Verhältnis mit einem gemeinsamen Freund hatte, der dem selben Sportclub angehörte wie das Ehepaar. Dadurch wussten zumindest einige Clubmitglieder von dem Verhältnis, wodurch der Vertrauensbruch aus Sicht des Gerichts zusätzliches Gewicht bekam. Auch Eheprobleme könnten ein solches Verhalten nicht rechtfertigen.
OLG Koblenz, 11 UF 1154/98 (Quelle: Focus online)

http://kanzlei-diesel.de/Aktuelles.html

Gleiches OLG - wenn es gilt, Kinder zu finanzieren,
wird Unterhaltsanspruch durch Ehebruch nicht verwirkt:

OLG Koblenz: Auch bei Ehebruch Unterhaltsanspruch

Eine Frau verliert auch bei Ehebruch nicht zwangsläufig die Unterhaltsansprüche an ihren Mann. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz um Unterhalt nach Trennung hervor. Dies gelte jedenfalls, wenn die treulose Ehepartnerin die Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernommen habe und zu erwarten sei, dass die Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter erschwert werde. Dem Wohl des Kindes komme in diesen Fällen der Vorrang zu, betonten die Richter.

Das Gericht verpflichtete mit seinem Spruch einen Ehemann, weiterhin für seine getrennt lebende Ehefrau Unterhalt zu zahlen. Aus der Ehe war ein gemeinsames Kind hervorgegangen. Nach der Trennung von ihrem Mann wurde die Frau außerdem Mutter eines nichtehelichen Kindes. Der Mann war der Auffassung, die Frau habe ihren Anspruch auf Unterhalt wegen "des Ausbruchs aus der Ehe" verwirkt.

Dem folgte das OLG nicht. Vielmehr meinten die Richter, dass im Interesse des Kindeswohls trotz des Verhaltens der Ehefrau die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben solle. Dazu zähle, dass die Frau nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werde, wenn sie dadurch das Kind nicht mehr in dem erforderlichen Maße betreuen könne.

OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2004
7 UF 562/04
AG Simmern, Urteil vom 14.06.2004
5 F 447/02

http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-723.html

(Kein) Unterhaltsanspruch nach Ehebruch

Holger, Monday, 26.03.2007, 20:26 (vor 6842 Tagen) @ FemKritiker

ganz hübsch und durchaus nicht neu.

Das Problem ist nur: die Beweislast ist dem Unterhaltspflichtigen auferlegt und damit relativiert sich die Sensation ganz erheblich. Die Beweisanforderung übertrifft die beim Vaterschaftstest.

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