Gemeinsame Obsorge inklusive "roter Karte" geplant
Justizministerium arbeitet an entsprechender Novelle - Für Vater und Mutter soll es eine Einspruchsfrist geben
Wien - "Es führt kein gesetzlicher Weg an der gemeinsamen Obsorge der Eltern vorbei." Eine andere Interpretation des aktuellen Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist für Michael Stormann, Leiter des Abteilung Familienrecht des Justizministeriums, nicht denkbar. Eine ministerielle Arbeitsgruppe befasst sich bereits mit einem Gesetzesentwurf. Allerdings will Stormann für Mutter oder Vater die Möglichkeit schaffen, "die rote Karte" gegen die gemeinsame Obsorge zu ziehen. Konkret denkt er an die Einführung einer Frist, in der ein Elternteil entweder bei Gericht oder beim Standesamt Einspruch erheben kann.
http://diestandard.at/1296696674207/Gemeinsame-Obsorge-inklusive-roter-Karte-geplant
So etwas ähnliches wie eine rote Karte für Väter ist in Deutschland nicht vorgesehen. Hier dürfen nach den bisherigen Informationen nur Mütter Einspruch erheben. Aber vielleicht wird das Gesetz - ähnlich dem Gewaltschutzgesetz - geschlechtsneutral gestaltet. Ob Väter dadurch größere Chancen für einen Widerspruch bekommen, steht auf einem anderen Blatt.
Niedrigschwelliger Weg zum Sorgerecht
http://femokratieblog.wgvdl.com/niedrigschwellig-sorgerecht/02-2011/
Wer sich die Reden im deutschen Bundestag zum Thema gemeinsames Sorgerecht durchlesen möchte:
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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