Ehe bis zun Tod (BVerfG)
Eine bessere Werbung gegen Heirat kann man nicht machen!
Das BVerfG hat ein Urteil des BGH kassiert, nachdem ein Unterhaltspflichtiger weniger Unterhalt an die Exe zahlen muss, wenn er wieder heiratet. Er habe ja nun weniger Geld zum Verteilen, da er noch eine Frau zu versorgen habe, meinte der BGH trotz Meo-Micaela Hahne zu recht. Oder war sie gerade im Urlaub und Susanne Baer hat das nun korrigiert?
Denn NEIN! meint nun das BVerfG. Einmal verheiratet, für immer verheiratet. Das gilt allerdings nur für den Zahlesel. Seinen Haushalt muss er nach der Scheidung nun selber mache, auch wenn das Luxusweibchen, der Begriff Goldröckchen ist ja nun schon belegt, das in der Ehe erledigte.
Und Heribert Brandl jubelt in der Süddeutschen: "Wegweisendes Urteil"
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Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
gesamter Thread:
- "Karlsruhe stärkt Ansprüche geschiedener Ehepartner" -
jens_,
11.02.2011, 14:57
- "Karlsruhe stärkt Ansprüche geschiedener Ehepartner" -
betroffen,
11.02.2011, 15:23
- "Arbeit macht frei". KZ Sachsenhausen. - Polarisator, 11.02.2011, 17:51
- "Karlsruhe stärkt Ansprüche geschiedener Ehepartner" - Wolfgang A. Gogolin, 11.02.2011, 15:42
- Ehe bis zun Tod (BVerfG) -
adler,
11.02.2011, 16:00
- Aids beendet ...... und schafft wieder Luft zum Atmen! - GSchockter, 11.02.2011, 16:20
- Unterhaltsmaximierungsprinzip - Mus Lim, 11.02.2011, 21:39
- "Karlsruhe stärkt Ansprüche geschiedener Ehepartner" - Derkan, 11.02.2011, 17:05
- Übersetzung -
Red Snapper,
11.02.2011, 18:26
- Heiratsverbot - Mus Lim, 11.02.2011, 21:26
- "Karlsruhe stärkt Ansprüche geschiedener Ehepartner" -
betroffen,
11.02.2011, 15:23