"Karlsruhe stärkt Ansprüche geschiedener Ehepartner"
Mehr Geld für Geschiedene: Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs darf ein neuer Ehepartner nicht mehr berücksichtigt werden.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin nach 24 Jahren Ehe zunächst 618 Euro Unterhalt pro Monat von ihrem Ex-Mann bekommen. Als der Mann wieder heiratete, wurde der Unterhalt auf 488 Euro herabgesetzt. Der Grund: Seit 2008 berücksichtigt der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Berechnung des Bedarfs auch Unterhaltspflichten gegenüber einem neuen Ehepartner. Dies führte regelmäßig dazu, dass der geschiedene Partner weniger Geld bekam.
Das sei nicht zulässig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht: Nach dem Gesetz sind die "ehelichen Lebensverhältnisse" [=die die Frau von ihrem Mann bekommt, da Frauen nach oben heiraten] Maßstab für den Unterhaltsbedarf [der zu <80% Frauen zusteht]. Hierfür sei nach dem Willen des Gesetzgebers der Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich. Dem Unterhaltsberechtigten sollte "der [vom Ehemann] erreichte Lebensstandard gesichert und insbesondere sein sozialer Abstieg vermieden werden", so die Richter.
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2011-02/verfassungsgericht-urteil-geschiedene
Eine bessere Werbung gegen Heirat kann man nicht machen!
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