Die Rechtslage für den Zusammenhang "Feminismus & Korruption"
Korruption
(lat. corruptus – bestochen) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.
In einer weiter gefassten Definition bedeutet Korruption auch „moralische Verdorbenheit“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption
§ 334 StGB "Bestechung"
(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Wer einem Richter oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung
1.vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder
2.künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde,
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser
1.bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder,
2.soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__334.html
![[image]](http://images.zeit.de/politik/deutschland/2010-07/Guantanamo-haeftlinge-reisefreiheit/Guantanamo-haeftlinge-reisefreiheit-540x304.jpg)
Wenn das Gesetz konsequent angewandt werden würde, dann würde man in Familiengerichten, Jugendämtern, Genderzentren und Frauenhäusern binnen 3 Monaten keine Menschenseele mehr antreffen! Fakt ist doch, dass es einen Zusammenhang gibt, zwischen Gewährung von Vorteilen für ausschließlich Frauen und dem Verbleiben/Verdienst vieler Amts-/Entscheidungsträger auf ihren Pöstchen. Das erfüllt, auf der Grundlage der eigenen Paragraphen, zweifellos den Straftatbestand der Korruption und müsste juristisch bewertet werden. Aber das "System" hat natürlich Mechanismen zum Selbstschutz und Machterhalt geschalten ..