Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Richterin hat keine Straftat begangen

Odin, Saturday, 24.03.2007, 16:43 (vor 6843 Tagen)

Richterin hat keine Straftat begangen

Von Thomas Kirn


Die Richterin hat inzwischen ihr Bedauern geäußert
22. März 2007
Innerhalb weniger Tage ist aus dem kritikwürdigen Rückgriff einer Frankfurter Familienrichterin auf den Koran ein Medienhype geworden. Rund um die Justizgebäude wurden Dutzende von Journalisten und Teams gesichtet, alle auf der Jagd nach Stellungnahmen, Erklärungen und Schuldigen.

Sender richteten Parabolantennen aus, und ein Fotograf arrangierte vor dem Schild des Amtsgerichts eine Kollegin, die einen aufgeschlagenen Koran vors Gesicht hielt: Justiz nicht mehr blind, sondern islamgläubig. Das Internet findet innerhalb von 0,26 Sekunden 250 Einträge für ?Richterin Koran?. Die Empörung ist groß und allgemein. Bei der Staatsanwaltschaft sind zahlreiche Strafanzeigen eingetroffen, die Richterin wegen Rechtsbeugung oder anderer Delikte zu verfolgen.

Sie hat Prügel in der Ehe nicht ?erlaubt?.

Daraus wird nichts werden. Die erfahrene Familienrichterin hat, so stellte sich der Fall jedenfalls der Staatsanwaltschaft dar, keine Straftat begangen. Sie hat auch nicht, wie ihr das eine fette Schlagzeile von unterstellt, Prügel in der Ehe ?erlaubt?. Sie hat in der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe, der während eines Scheidungsverfahrens von der deutschen Ehefrau eines marokkanischen Mannes gestellt war, den Härtefall und damit die Eilbedürftigkeit verneint.

http://tinyurl.com/3a9xmo

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