Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gut so - wieder ein Revisionsgrund mehr

Beelzebub, Thursday, 10.02.2011, 01:18 (vor 5454 Tagen) @ Gobelin

Der Berichterstattung nach hat das Gericht die gute Alitze sogleich aus dem Zeugenstand entlassen, ohne sich auch nur ansatzweise mit der Frage zu beschäftigen, ob es hier überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt, oder ob das nicht nach Maßgabe von § 53 Abs. 2 Nr. 2 StPO entfällt.

Prima Steilvorlage für die Verteidigung, die die Revisionsgründe derzeit fleißiger sammelt, als Dagobert Duck Goldtaler.

Nur weiter so, hohes Gericht, die Kollegen am BGH werden sich freuen.

Oder ist es den Richtern eh schon egal, weil sich in ihren Oberstübchen bereits ein Freispruch abzeichnet?

Beelzebub

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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