Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufruf: Das Protokoll im Familienrecht und wie man es zum Kampf gg. Willkür verwenden sollte

Michael Baleanu, Tuesday, 08.02.2011, 09:12 (vor 5456 Tagen)

Ich nehme den Hinweis von FemHunter zum Anlass, um nochmals auf die Bedeutung der Protokollaufzeichnung hinzuweisen, somit auf die Wichtigkeit der Frage an Frau Merk.

Wenn eine entscheidungsrelevante Tatsache nicht im Protokoll drinsteht, dann ist die Entscheidung des Richters in I. Instanz "revisionsfest". Das ist die übliche Masche, mit der uns - meistens die Männer - die Richter in die Pfanne hauen.

Den Wortlaut der wichtigsten § habe ich angehängt.

Die meisten Anwälte und Richter erzählen den rechtsunkundigen verzweifelt Rechtsuchenden, dass sie kein Recht dazu haben, etwas ins Protokoll einzutragen. Würden die das "zulassen", dann hätten die Anwälte vielfach nichts mehr in der 2. und 3. Instanz zu tun.

Da die wenigsten der rechtsuchenden Väter sich juristisch einlesen, geht ihnen somit einiges durch die Lappen.

Denn verweigerte Protokolleintragungen sind ein Grund, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen.

Verweigerte Protokolleintragungen wären auch ein sichere Begründung eines unfairen Verfahrens vor dem EMRGH.

Würden sich alle Väter an dieser einfachen Grundregel halten,
1) verlangen etwas ins Protokoll einzutragen
2) bei Weigerung des Gerichtes Antrag auf Beschluss nach §160, 4 ZPO oder § 273, 3 StPO,
3) sofortige Ablehnung des Richters
4) keine weitere Diskussionen mit dem Richter, da ansonsten die Verhandlung weiterläuft
5) nie ohne gehörig viele Beistände und/oder Prozessbeobachter in der Verhandlung gehen
hätten wir eine der besten Justiz auf der Welt.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man die Richter daran erinnert, dass sie aus den Steuern des Volkes in dessen Namen sie urteilen bezahlt werden.

Wer davon erfährt, dass ein Richter sehr gerne einiges nicht ins Protokoll einträgt, kann ihn dann wegen Unkenntnis deutscher Gesetze bereits vor der Verhandlung ablehnen.

Jetzt überlegt doch mal selber: Wenn ein Richter am laufenden Band Befangenheitsanträge bekommt, dann ist seine Karriere am Ende, oder? (siehe diese Dissertation, z. B. Seite 44)

Dazu gehört aber die vor-Ort-Vernetzung.

Dazu gehört aber auch, dass man die Politiker in Erklärungsnot bringt, z. B. eben durch solche Fragen an Frau Merk.

Wer diese Frage an ausländische Politiker stellt, stellt insgesamt die deutsche Familienjustiz an den Pranger. Denn das Beleidigungsverfahren gegen meine Wenigkeit kommt aus der Unfähigkeit eines Anwalts die Düsseldorfer Tabelle zu lesen, siehe die PM der MP im Anhang.

Einigkeit macht stark. Solange uns der Mubarak den Internet nicht sperrt, können wir solche "Heilsbotschaften" verteilen, oder ;-)).

Helft bitte mit, die Lüge der hohen Qualitätsstandards in der Justiz zu entlarven: http://www.bmj.de/files/-/3338/Ein%20Bündnis%20für%20das%20deutsche%20Recht.pdf.

Zeigt ein hohes Interesse an der gestellten Frage und stellt unangenehme Fragen Euren Politikern und Euren AGs, LGs oder OLGs. Fragen kostet ja bekanntermaßen nichts.

Gruß
Michael

Rechtsgrundlagen

In der Zivilprozessordnung (gilt auch für FamFG) gilt § 160 ZPO.

Absatz 4 besagt: "Die Beteiligten können beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufgenommen werden. Das Gericht kann von der Aufnahme absehen, wenn es auf die Feststellung des Vorgangs oder der Äußerung nicht ankommt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar; er ist in das Protokoll aufzunehmen."

In der Strafprozessordnung gilt §273.

Absatz 3 besagt: "Kommt es auf die Feststellung eines Vorgangs in der Hauptverhandlung oder des Wortlauts einer Aussage oder einer Äußerung an, so hat der Vorsitzende von Amts wegen oder auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person die vollständige Niederschreibung und Verlesung anzuordnen. Lehnt der Vorsitzende die Anordnung ab, so entscheidet auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person das Gericht (also nicht der Gerichtsschreiber). In dem Protokoll ist zu vermerken, daß die Verlesung geschehen und die Genehmigung erfolgt ist oder welche Einwendungen erhoben worden sind."

Presseerklärung der MP

am 02.02.2011 fand eine Hauptverhandlung im einem Strafverfahren gegen unseren Geschäftsführer, Herrn Baleanu, wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Anwalts, der den Sohn des Herrn Baleanu in einer Unterhaltssache vertritt.

Herr Baleanu trug bei Gericht vor, dass der mutmaßlich beleidigte und promovierte Anwalt die Unterhaltsberechnung seines Kindes nicht richtig berechnet hat und dass er somit die Düsseldorfer Tabelle als promovierter Anwalt nicht verstanden hatte. Er trug vor, dass der promovierte Anwalt aufgrund der falschen Berechnung eine Überpfändung gegen ihn betrieben hatte, die ihn hätte ruinieren können. Die Überpfändung wäre Prozessbetrug. Darüber hinaus, hätte der promovierte Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten gehandelt, den unterhaltsberechtigten Sohn, da der promovierte Anwalt seinen Vater in Privatinsolvenz hätte treiben können, trotz geleisteter Sicherheitsleistung, weit über den tatsächlich geschuldeten Betrag.

Nachdem nach einem halben Jahr nach Pfändung, der promovierte Anwalt, den Pfändungsbetrag noch immer nicht korrigiert hatte, also nach wie vor die Düsseldorfer Tabelle nicht verstanden hatte, stellte Herr Baleanu beim Familiengericht Freising einen Antrag auf Gehirneinschaltung des promovierten Anwalts und Belegung eines VHS-Kurses zum besseren Verständnis der Düsseldorfer Tabelle.

Dieser Antrag und die Bezeichnung des Anwalts als Organ der Unrechtspflege, veranlasste den Freisinger Richter, Herr Wanderer - ohne Berücksichtigung der entlastenden Tatsachen, also der aufrecht erhaltenen Überpfändung durch den mutmaßlich beleidigten und promovierten Anwalt - eine Strafe in Höhe von 4250 EUR zu verhängen. Die piepsig wirkende Staatsanwältin forderte sogar das Doppelte.

Immerhin hatte die Verhandlung auch einen positiven Aspekt: Der Landgerichtsarzt aus Landshut konnte die Vermutung des Richters, unser Geschäftsführer leide an "querulatorischem Wahn" nicht bestätigen.

Herrn Richter Wanderer fiel gar nicht auf, dass er im Verfahren, dem Beschuldigten vorwarf, nicht noch mehr Rechtsmittel eingelegt zu haben: Damit hatte er seine eigene Vermutung des "querulatorischen Wahns" widerlegt, denn unser Geschäftsführer hatte alle Rechtsmittel gegen die blinde Justitia erschöpft!

Unserer Meinung nach ging es nur darum, einen anständigen Bürger, der sich nicht scheut auch die Justiz anzugreifen, abzustrafen. Denn die Strafanzeige des Herrn Baleanu gegen den mutmaßlich beleidigten und promovierten Juristen ist im Sande verlaufen, so wie z. B. auch fast alle Strafanzeigen gegen den Abmahnanwalt von Gravenreuth (vom KG Berlin zu mehr als 1 Jahr Haft wegen Betrug verurteilt) im Sande verliefen. So einfach geht das bei der ehrenwerten Justiz. Schwarze Roben sollen dem kleinen Bürger dann suggerieren, man bekäme Recht in diesen Amtsstuben. Wir glauben da schon lange nicht mehr dran!

Selbst Anwälte prangern die Rechtlosigkeit an: Wir haben "ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden." (RA A. Fischer)

Da während der Verhandlung auch die justizkritischen Positionen der Männerpartei verlesen wurden, ist wohl davon auszugehen, dass die geforderte Justizreform und die "radikale Gleichberechtigung" (also nicht nur bei Vorstandsposten) eine Rolle bei der Entscheidung und der Höhe der Strafbemessung gespielt haben. So gesehen, wäre dieses Verfahren vordergründig ein Beleidigungsverfahren, eigentlich geht es aber der Justiz nur darum ihre eigene Fehler und die Kritiker dieser Fehler mundtot zu machen.

Damit hatte man den Eindruck, dass am 02.02.2011 ein politischer Schauprozess stattgefunden hat.

Selbstverständlich werden Herr Baleanu und die Männerpartei weiter gegen Justizwillkür vorgehen. Wir fordern hier schon lange eine unabhängige Justizkontrolle, die insbesondere die Familiengerichte ins Visier nimmt.

Wenn Unrecht Recht ist, dann wird Widerstand zur Pflicht!

Stellt das mal als Merkblatt für Männer auf eure Website

FEMhunter, Tuesday, 08.02.2011, 09:45 (vor 5456 Tagen) @ Michael Baleanu

Ich denke schon, dass Richter und Jugendamt an einem Strang ziehen und kollektiv den Mann verarschen.

Es sind sogenannte Symbiosen:

1) Jugendamt und Richter: kennen sich von täglichen Verhandlungen, da will man sich gegenseitig doch nix böses; man will Ruhe und in dieser Ruhe sein Geld verdienen;

2) Verfahrensbeistände/Gutachter und Richter: Verfahrensbeistände sind externe Kräfte und arbeiten für ein vorgegebenes Honorar; damit er den nächsten Auftrag vom Gericht bekommt, schreibt er unaufgefordert das, was Gericht und JA hören will; somit wird dem Außenstehenden vorgegaukelt, dass sind ja "unabhängige" Fachkräfte

3) Anwälte und Richter: man kennt sich vom Studium od. aus dem Referendariat; man sitzt zwar auf verschiedenen Seiten im Gerichtssaal, aber in der Kantine des Amtsgerichtes oder auf dem Tennisplatz sitzt man doch schon mal zusammen und bespricht einen "Fall"; so steht logischerweise das Urteil schon fest, ehe der Mann das Gerichtsgebäude überhaupt betreten hat

Man kann das ganze beruhigt als Triangel oder Troika bezeichnen. In diesem "Todesdreieck" läuft sich der vernünftige, auf die Sicherung der Interessen seines Kindes bedachte Vater, faktisch den Wolf. Ihr könnt das vergleichen mit einem Boxring: In jeder Ecke steht einer mit dem Hammer und der einzige Boxer im Ring kommt einfach nicht dazu, sich mal irgendwo in Ruhe zu setzen oder gar festzuhalten.

Umso wichtiger ist es, diese Zustände zu protokollieren und da gebe ich Michael vollkommen Recht. Es ist sehr schwierig, aber wenigstens, und das Restrecht hat ein Vater, sollte man auf soetwas bestehen. Je besser da die Rechtskenntnisse sind, umso vorteilhafter. Euch zu verarschen, probieren die so oder so.

Ich stehe auch vor dem Problem, dass der Richter etwas diktiert hat, was aber nicht im Protokoll steht. Die Bänder sind zufällig schon gelöscht. Nun erwarte ich von meinem Anwalt nicht, dass er einen Berufskollegen in die Pfanne haut und angeht, obwohl es seine Aufgabe wäre. Anwälte gibt es als solche nicht mehr, denn es sind nur noch "Mitgeher" und "Briefeschreiber". Da man sich in dem (Un)rechtsstaat, wie ein Jude zu NS-Zeiten, nicht einmal erstinstanzlich selbst vertreten darf, muss man eine solche Pfeife "mitnehmen". Meine Pfeife schreibt das, was ich mir als Wissen hier aus dem www sauge. Dafür kassiert er reichlich Kohle, allerdings hole ich mir die wieder, wenn der Umschwung kommt.

In Sachen Protokoll lasse ich meine Pfeife jetzt einen vorgegebenen Brief schreiben, in dem ich den Richter auffordere, dass Protokoll zu ergänzen.

Übrigens: Das Protokoll im Gerichtssaal vorzuspielen hat System! Nicht jeder erfasst in dem Moment der "phonetischen Kenntnisnahme" all das, was an wichtigen Dingen noch fehlt. Macht euch Notizen und achtet darauf, dass diese Dinge auch mit im Protokoll stehen. Die Justiz stellt sich als "über den Dingen stehend da", aber das ist definitiv so nicht, denn es ist der größte flächendeckende Sumpf auf dieser Welt. Recht ist Auslegungssache und wenn ein unbescholtener, ehrlicher Bürger verurteilt wird, nur weil er nicht das schauspielerische Talent hat, um Glaubwürdigkeit zu vermitteln, na dann Gute Nacht. Vorhandene oder gar fehlende Tatsachenbeweise interessieren vor Gericht schon lange nicht mehr.

Nur der tägliche Kampf gegen diese Leute, wird irgendwann den Sieg bringen. Wir leben in einer schrecklichen Zeit, man muss dies bereits als femfaschistische Diktatur bezeichnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der (Un)rechtsstaat auch die letzte Hemmschwelle überschreitet. Die Tore dazu sind bereits weit aufgestoßen. Zu dumm nur für diese bekloppten Feministinnen, dass sie nicht merken, wer nach den Männern dran ist. Aber Denken war noch nie die Sache der OMMA´s!

Aufruf: Das Protokoll im Familienrecht und wie man es zum Kampf gg. Willkür verwenden sollte

Polarisator, Tuesday, 08.02.2011, 16:07 (vor 5456 Tagen) @ Michael Baleanu

[img|right]http://mann-pass-auf.de/Bilder/AntragAufGleichstellung-300.png[/img]

Wir haben "ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden." (RA A. Fischer)

So ist es!

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