Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anfrage an unserer Bayerischejustizministerin Dr. Beate Merk

D.R. Schmalzbauer von RainCastle, Monday, 07.02.2011, 16:30 (vor 5457 Tagen)

Von: Günter Mühlbauer TRENNUNGSELTERN-Initiative

Anfrage an unsere Bayerischejustizministerin Dr.Beate Merk

Bitte eintragen DANKE

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html

Grüß Gott Frau Dr. Merk,

laut Aussage der Bundesjustizministerin vom 23. Januar 2011 ( Neujahrsempfang DEG ) sei die FDP für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt...

Dieses sei jedoch mit dem Koalitionspartner der CDU / CSU nicht möglich. Daher müsste Sie eine Kompromiss eingehen.

Der so aussieht: "Der nichteheliche Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen....
die Mutter hätte ein 8 wöchige Einspruchsfrist"...

Nach Ihrem Vorschlag, soll die gemeinsame Sorge weiterhin nur durch eine gemeinsame Sorgeerklärung entstehen. Stimmt die Mutter nicht zu, soll das Gericht entscheiden...

Ich bin der Meinung, dass dann die nichtehelichen Väter und ihre Kinder weiter hin diskriminiert werden. Bzw. nichteheliche Väter müssen dann weiterhin unser Vaterland im Ausland / Straßbourg verklagen, um Ihr Recht bzw. ihre Pflicht gegen über ihren Kindern einzuklagen....

Außer dem steht im Grundgesetz:

Artikel 3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"

Artikel 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Väter

(5) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

und im BGB II § 1684 steht:

Ein Kind hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen; der Elternteil ist sogar zum Umgang berechtigt bzw. verpflichtet.

Im BGB II § 1685 steht:

Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Großeltern, ....

Denn was kann ein Kind dafür ob es in der Ehe außer der Ehe oder neben bei entstanden ist?

Wie sehen Sie dass?

Denn ich bin der Meinung: "Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern. Erst RECHT nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern"...

Sie als Justizministerin und ehemalige Familienrechtsanwälte sollten die eigenen Gesetze die vom Verfassungsgericht und vom EMRK richt auslegen können.......

Emanzipation hat auch was mit Gerechtigkeit zu tun..

mfg

Günter Mühlbauer
TRENNUNGSELTERN-Initiative
www.trennungseltern.eu.tf

Anfrage an unserer Bayerischejustizministerin Dr. Beate Merk

as Österreich, Monday, 07.02.2011, 18:08 (vor 5457 Tagen) @ D.R. Schmalzbauer von RainCastle

Anfrage an unserer Bayerischejustizministerin Dr. Beate Merk

Puffbesucher, Monday, 07.02.2011, 20:03 (vor 5457 Tagen) @ D.R. Schmalzbauer von RainCastle
bearbeitet von Puffbesucher, Monday, 07.02.2011, 20:10

sei die FDP für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt. Dieses sei jedoch mit dem Koalitionspartner der CDU/CSU nicht möglich.

Wenn das stimmt: Interessant!

"Der nichteheliche Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen, die Mutter hätte ein 8 wöchige Einspruchsfrist"...

Hier beginnt schon die Diskriminierung, indem der Vater bereits was beantragen muss und die Mutter ein Veto einlegen kann.

Dass die Spitze immer wieder gegen die Väter geht, wurde auch bereits hier und hier festgestellt

--
...und erlöse uns von dem Bösen.

Anfrage an unserer Bayerischejustizministerin Dr. Beate Merk

Rechter, Tuesday, 08.02.2011, 16:09 (vor 5456 Tagen) @ Puffbesucher

sei die FDP für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt. Dieses sei jedoch
mit dem Koalitionspartner der CDU/CSU nicht möglich.
Wenn das stimmt: Interessant!

Schwarz-linkes Gesockse halt

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