Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offene Stellungnahme an Herrn Ricardo Peyerl, Kurier

Mag Guido Löhlein, Monday, 07.02.2011, 08:00 (vor 5457 Tagen)

Sehr geehrter Herr Ricardo Peyerl!

Vergangenen Donnerstag stellte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte zum Fall Sporer gegen Österreich fest, dass eine
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit
Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen
Menschenrechtskonvention vorliegt.

Der Fall betrifft die Beschwerde des Vaters eines unehelichen Kindes
über das Verfahren um das Sorgerecht für seinen Sohn. Er ist
mit dem Fall Zaunegger gegen Deutschland vom 3. Dezember 2009
vergleichbar.

Der Gerichtshof: "Das österreichische Recht sah im Fall Herrn Sporers
keinerlei gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten der Frage vor, ob ein
gemeinsames Sorgerecht im Kindeswohlinteresse läge, oder ob ihm, falls
das gemeinsame Sorgerecht diesem Interesse zuwiderliefe, besser durch
die Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter oder den Vater gedient
wäre."

Gewöhnlich aufgeregt springt nach solchen Ereignissen die
Propaganda-Maschinerie der Trennungsindustrie an. Anhand extremer
Einzelfälle wird verbreitet, dass Väter generell Gewalttäter seien,
denen man Kinder niemals überantworten dürfe. (Zusammenhänge mit
gesellschaftspolitischen Interessen oder der Bedienung verschiedener
Berufs- und WählerInnengruppen sind natürlich ungewollt und zufällig.)

Erst jetzt kommt so etwas wie Spannung auf. Welcher Kanal wird diesmal
zur Streuung der Botschaft genutzt? Sieh an, der Sonntags-Kurier.

Der "Streit ums Kind" ist sogar eine Titelstory wert. Weiter geht's
mit bekannten Verallgemeinerungen: "Sorgerechtsdramen", "Gewalt im
Spiel", "Kinder sollen ihren gewalttätigen Vätern ausgeliefert
werden", "Kontakt mit Vater angeordnet", "Kinder als Versuchskaninchen" usw.

Wie üblich in solcherart Beiträgen kommen Mütter zu Wort - Väter
nicht. Die "Musterbeispiele" böser Väter sind diesmal ein brutaler
Spanier, ein gemeiner Italiener und ein furchterregender Franzose. So
international diesmal? Aha - alles Fälle, die mit internationalen
Kindesentführungen zu tun haben. Beim Lesen entfernen sich die
zusammengetragenen Geschichten immer weiter von den markigen Überschriften.
Egal, einen roten Faden gibt es ja doch: die simple Gleichung Behauptete
Gewalt = Gewalt.

Ein Schmäh, der immer noch funktioniert. Der Weg zur Entfernung des
mißliebigen Ex-Partners führt über Gewalt, Drohung, Verfolgung,
Alkoholismus, Pädophilie etc. - und zwar ausschließlich behauptet
oder gefühlt. Das wissen auch diverseste Ratgeber. Umso realer ist
dann jedoch die Trennung und Entfremdung des nicht-obsorgeberechtigten
Elternteils, meist des Vaters, und der väterlichen Großeltern und
Verwandten, von den Kindern.

Das österreichische Familienrecht verletzt die Menschenrechte, weil es
das Kindeswohl ignoriert. Das ist die Feststellung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte. Der Mantel medialer Aufregung, der
kurzfristig über diese Faktum gebreitet wurde, ist leider schon so
abgenutzt, dass er durchsichtig geworden ist.

Grüße

Mag. Guido Löhlein
Vorstand Väter ohne Rechte
Tel. 0664 80271619
www.vaeter-ohne-rechte.at


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