Frage an die bayerische Justizministerin
Liebe Mitstreiter,
folgende Frage wurde gerade freigegeben.
Es würde mich freuen, wenn ich Eure Unterstützung haben könnte. Es ist immerhin eine allgemein bekannte Tatsache, dass Richter - gerade im Familienverfahren - sich taub und stumm stellen, wenn es darum geht die Tatsachen zu Kenntnis zu nehmen.
Wer diese Frage bekannt macht, macht auch sein Fall bekannt: Denn überall wird das natürliche Recht des Kindes auf seinen Vater durch richterliches Schweigen oder Weggucken mit den Füßen getreten. Die von uns vorgebrachten Argumente werden einfach nicht akzeptiert, siehe auch die Diskussion um §1626 a BGB. Hätten wir den Zaunegger und seine Helfer im Hintergrund nicht gehabt - ich meine nicht die Anwälte - so hätten wir bis heute den Nachweis der DISKRIMNIERUNG nicht.
Vielleicht fragt ein jeder auch bei seinem OLG, seinem Justizminister und bei den Botschaften nach: Ist es überall so, dass Protokolleinträge verweigert werden? Auch in Lybien und China?
Ein schönes Wochenende
Michael
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
ich hatte die Ehre Beteiligter in einem Strafprozess wegen Beleidigung beim AG Freising zu sein.
Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass Recht nur dann gesprochen werden kann, wenn die Rechtstatsachen vom Gericht zu Kenntnis genommen werden. Denn aus Rechtstatsachen werden Rechtsfolgen abgeleitet. So lehrt uns zumindest Herr Prof. Rüssmann:
Nun hatte ich versucht, eine Aussage ins Protokoll einzutragen.
Der vorsitzende Richter erzählte uns aber - insgesamt 15 Prozessbeobachter - dass er dazu nicht verpflichtet wäre. Der einzige, der entscheiden würde, was im Protokoll eingetragen wird, sei der ebenfalls anwesende Schriftsatzführer.
Nun kennen wir alle §273 und 274 StPO: http://www.lexexakt.de/glossar/protokollstpo.php
Da wir ebenfalls alle wissen, dass Richter sich nur an Recht und Gesetz halten und in Bayern zusätzlich dazu, Ihr Ministerium das "Leitbild der Bayerischen Justiz" herausgegeben hat nehmen wir an, dass in Bayern eine spezielle Form der StPO gilt.
Könnten Sie uns bitte ein Wink durch ein Link in der neuen Internetpräsenz geben www.gesetze-bayern.de wo sich diese Bayern-StPO befindet?
Haben Sie vielleicht Kenntnis darüber, ob die StPO anderer Bundesländer oder gar Länder, den Gerichtsschreiber ebenfalls als Verantwortlicher für Protokolleintragungen bestimmt haben?
Wenn ein derartiger, länderübergreifende Rechtsvergleich der Rolle des Gerichtsschreibers noch nicht vorhanden ist, würde das Bayerische Ministerium der Justiz ein Projekt unterstützen der diesen Vergleich durch eine Justiz-unabhängige Organisation aufstellt?
Mit juristisch verwunderten Grüßen
Michael Baleanu
Vater a. D.
Opfer anwaltlicher Überpfändung