Frage an die bayerische Justizministerin
Liebe Mitstreiter,
folgende Frage wurde gerade freigegeben.
Es würde mich freuen, wenn ich Eure Unterstützung haben könnte. Es ist immerhin eine allgemein bekannte Tatsache, dass Richter - gerade im Familienverfahren - sich taub und stumm stellen, wenn es darum geht die Tatsachen zu Kenntnis zu nehmen.
Wer diese Frage bekannt macht, macht auch sein Fall bekannt: Denn überall wird das natürliche Recht des Kindes auf seinen Vater durch richterliches Schweigen oder Weggucken mit den Füßen getreten. Die von uns vorgebrachten Argumente werden einfach nicht akzeptiert, siehe auch die Diskussion um §1626 a BGB. Hätten wir den Zaunegger und seine Helfer im Hintergrund nicht gehabt - ich meine nicht die Anwälte - so hätten wir bis heute den Nachweis der DISKRIMNIERUNG nicht.
Vielleicht fragt ein jeder auch bei seinem OLG, seinem Justizminister und bei den Botschaften nach: Ist es überall so, dass Protokolleinträge verweigert werden? Auch in Lybien und China?
Ein schönes Wochenende
Michael
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
ich hatte die Ehre Beteiligter in einem Strafprozess wegen Beleidigung beim AG Freising zu sein.
Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass Recht nur dann gesprochen werden kann, wenn die Rechtstatsachen vom Gericht zu Kenntnis genommen werden. Denn aus Rechtstatsachen werden Rechtsfolgen abgeleitet. So lehrt uns zumindest Herr Prof. Rüssmann:
Nun hatte ich versucht, eine Aussage ins Protokoll einzutragen.
Der vorsitzende Richter erzählte uns aber - insgesamt 15 Prozessbeobachter - dass er dazu nicht verpflichtet wäre. Der einzige, der entscheiden würde, was im Protokoll eingetragen wird, sei der ebenfalls anwesende Schriftsatzführer.
Nun kennen wir alle §273 und 274 StPO: http://www.lexexakt.de/glossar/protokollstpo.php
Da wir ebenfalls alle wissen, dass Richter sich nur an Recht und Gesetz halten und in Bayern zusätzlich dazu, Ihr Ministerium das "Leitbild der Bayerischen Justiz" herausgegeben hat nehmen wir an, dass in Bayern eine spezielle Form der StPO gilt.
Könnten Sie uns bitte ein Wink durch ein Link in der neuen Internetpräsenz geben www.gesetze-bayern.de wo sich diese Bayern-StPO befindet?
Haben Sie vielleicht Kenntnis darüber, ob die StPO anderer Bundesländer oder gar Länder, den Gerichtsschreiber ebenfalls als Verantwortlicher für Protokolleintragungen bestimmt haben?
Wenn ein derartiger, länderübergreifende Rechtsvergleich der Rolle des Gerichtsschreibers noch nicht vorhanden ist, würde das Bayerische Ministerium der Justiz ein Projekt unterstützen der diesen Vergleich durch eine Justiz-unabhängige Organisation aufstellt?
Mit juristisch verwunderten Grüßen
Michael Baleanu
Vater a. D.
Opfer anwaltlicher Überpfändung
Frage an die bayerische Justizministerin
"...Nun hatte ich versucht, eine Aussage ins Protokoll einzutragen.
Der vorsitzende Richter erzählte uns aber - insgesamt 15 Prozessbeobachter - dass er dazu nicht verpflichtet wäre. Der einzige, der entscheiden würde, was im Protokoll eingetragen wird, sei der ebenfalls anwesende Schriftsatzführer...."
Die Gründe dieser anscheinenden Pseudoverwirrtheit manchen Richterinnen und Richter, i.d.R. und gerade im Familienrecht, sind darin zu finden, dass viele jener in einer Art Parallelwelt
http://de.wikipedia.org/wiki/Parallelwelt
leben, oder schon derart fremdgesteuert sind, aus was für Gründen auch immer, dass diese nicht mehr unterscheiden können zwischen dem was Sie aus eigenem Antrieb, Klarheit, evtl. Wissen, Fachwissen, Erfahrung und Verständnis tun, oder was diesen durch nicht immer neutrale und kompetente Dritte, Sachverständige, Schriftführer, Glaskugelleser, Knochenwerfer, Geisterbeschwörer, Liftboys, Jugendamtsmitarbeiter defacto unbemerkt leise auf indoktriniert wird. Mein persönlicher (an)vertrauter Vorsitzender Richter Herr Geissler vom 26. Senat, OLG München, schnellte nach meiner individuellen Einwandsbehandlung kurz vor Ostern 2005 hinter seiner Brüstung im Sitzungssaal robenschwingend, fledermausähnlich derart impulsiv hervor, dass sich seine beisitzenden Richterinnen Achinger und Bauer derart aus ihrem Tiefschlaf gerissen erschraken mit der Aussage (es sind neutrale glaubwürdige gesunde Zeugen vorhanden!)l: "ICH BIN DAS OLG; NACH MIR KOMMT ICHTS MEHR!" Also muss davon ausgegangen werden, das jener unmittelbar an den lieben Gott reportete. Kommen Sie mir bitte jetzt nicht mit dem Beweisantrag zu beweisen, ob der liebe Gott wirklich existiert. Auf mich machte Herr Geissler auf jede Fall den Eindruck dass dieser im nahen Verhältnis zu ihm steht / stand. Er war schließlich Richter - Vorsitz 26. Senat! - am OLG in München!
Der muss es also wissen. Herr Geissler ist heute in Pension. Ob er noch mit Gott in Beziehung ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall wissen Sie jetzt wie es sich mit bestimmten Richtern, Parallelwelten und Gott verhält.....Ich hatte Herrn Geissler nach seinem "Sprung auf Marsch, Marsch" mit dem Begriff EGMR und vorzeitigen Ausstieg aus der Verhandlung konfrontiert - Er hatte daraufhin irgendwas von Urknall erzählt...muss auch was mit Parallelwelten zu tun haben. Sie als Physiker wissen dass bestimmt besser...Hinweis: Hatte nach dem Vorfall dt wg. anderer Klärungsbedarfe wie geschlossenem Gedächtnisschwund Antrag auf eine „geschlossene„ amtsärztliche Untersuchung des 26. Senates bei Herrn Dr. Huber (Präs. OLG Mch) gestellt. Dieser verlief aber im Sande. Ob es damit zusammenhing dass Herr Dr. Huber als Chef von Herrn Geissler noch belastbarere Kontakte zu Gott hatte kann ich aus derzeitiger Sicht nicht beurteilen. Vorstellbar wäre es…
Beste Grüße
Michi
Excalibur
GWG-Jäger
Hinweis
Ich bin, Gott sei Dank, kein Jurist. Aber aufgefallen ist mir an deinem Link, dass es da in Sachen Protokoll um die Strafprozessordnung geht, Familienrecht ist aber kein Strafrecht. Sicherlich wieder eine Hamsterrolle, in der Väter endlos laufen und erfolgreich verschaukelt werden können.
Ich habe einen gleiche Fall, in dem ein Richter keine Einträge ins Protokoll vornehmen wollte.
Dazu mal einige Hinweise an alle Forumsteilnehmer:
1) Bei der Polizei werdet ihr "vernommen", dürft den Quark den der einfingertippende Beamte in den Computer quält unterschreiben und bekommt KEIN Exemplar eurer Aussage mit nach Hause.
2) Im Familiengericht ist dies genauso. Der Richter plappert in sein Diktiergerät und am Ende der Verhandlung spielt er das ab, fragt alle ob das ok ist und danach wird geschrieben und sofort gelöscht.
Nun mal dazu eine Erklärung: Bei der Polizei bekommt ihr kein Protokoll mit, damit ihr euch 3 Jahre später bei einer erneuten Aussage ordentlich verheddert, in Widersprüche verwickelt und man euch auf die Nudel schieben kann. In Sachen Familiengericht ist es dem Richter wichtig, dass ihr nach einer zermürbenden Verhandlung keinesfalls sofort etwas Schriftliches auf den Tisch bekommt, was ihr in Papierform zuverlässig und allseitig prüfen könnt. Da würde nämlich auffallen, dass eine ganze Menge nicht geschrieben und protokolliert wurde. Der Richter allerdings schreibt, was er möchte und somit seit ihr als Männer u. Väter, subtil und ohne das ihr das so richtig mitbekommt, öffentlich und mit eurer Zustimmung über den Tisch gezogen worden. Aufgefallen ist mir, dass der Richter in meinem Fall etwas diktiert hat, was im Nachgang nicht im nachgereichten Protokoll stand. Auf Nachfrage erkärte mir die UrkundenbeamtIn, dass die Bänder gelöscht würden! Ein Schelm wer Böses dabei denkt ......
Familienrecht MUSS mütterfreundlich sein, sonst wäre es nicht rechtens!