Durchsetzung der Quote erfüllt Straftatbestand: Eingehungsbetrug!
Ich habe mal letztens im Staatsfernsehen eine Frau gesehen, die sagte: "...welche Frau möchte schon als Quotenfrau auf einem Chefsessel als solche erkannt werden? Es wäre eher diskriminierend die öffentliche Meinung darüber im Nacken zu haben. Wer etwas kann, der schafft es auch ohne Quote!"
Das ist vollkommen richtig. Dann sollen sie doch mal ein "Musterunternehmen" einrichten, aus dem täglich, wie in einer Dokusoap, aus dem Leben der Quotenfrau berichtet wird. Nicht bloss die GF-Meetings mit Kaffee und Keksen filmen, sondern auch mal mit versteckter Kamera in die Umkleideräume des Belegschaft. Das dann jeden Abend auf die Mattscheibe gesendet und ihr werdet sehen, wie schnell der Gedanke von einer Quote vom Tisch ist. Da die Quote offensichtlich staatlich gewollt ist, sollte man auch diesbezüglich kein Geheimnis daraus machen und veröffentlichen, wer gerade wo zur Quotenfrau berufen wurde. Transparenz schafft bekanntlich Vertrauen und per WWW und einer "Quotenfrausuchmaschine" sollte es kein Problem sein, solche Exemplare zu entlarven.
Aus juristischer Sicht erfüllt die Quote sogar den Straftatbestand des "Eingehungsbetruges":
"Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Der Betrüger täuscht hierbei über seine Absicht, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch tatsächlich zu erfüllen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug
Die Tat wird nach deutschem Strafrecht als Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.
Die sich kausal daraus ergebende Frage: Fördern unsere sogenannten Volksparteien bewusst die Kriminalität?