Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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18-Jähriger klagt gegen das Jugendamt

Christine ⌂, Saturday, 05.02.2011, 00:46 (vor 5459 Tagen)

Der junge Mann will vom Landkreis Amberg-Sulzbach wegen seiner Unterbringung in der Psychiatrie rund 80.000 Euro Schmerzensgeld.

AMBERG. Ein 18-Jähriger fordert vom Landkreis Amberg-Sulzbach Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. Der junge Mann war 2007 auf Betreiben des Jugendamtes für gut zwei Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Erlangen untergebracht worden. Aus seiner Sicht hätten Mitarbeiter des Amtes dabei ihre Pflichten verletzt, wie gestern beim ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht deutlich wurde. Grund für die Unterbringung war offenbar die Schulverweigerung des Jugendlichen.

Den Mitarbeitern des Amtes wirft er nun vor, dass sie in dem der Unterbringung voraus gehenden Verfahren nicht erwähnt hätten, dass er von seinen Mitschülern permanent gemobbt worden sei. Stattdessen habe man argumentiert, die Schulverweigerung sei auf eine zu enge Mutter-Kind-Beziehung zurück zu führen. Aus Sicht des Mannes und seines Anwalts wäre es mit dem Verweis auf das Mobbing nicht zu einer Einweisung in die Klinik gekommen.

Gut zwei Monate, vom 8. Mai 2007 bis zum 13. Juli 2007, war der Jugendliche in Erlangen untergebracht. Zum Teil durfte er die Klinik dabei nicht verlassen. Von „Freiheitsentziehung“ war deshalb gestern auch die Rede. Durch den Aufenthalt habe der Mann eine „traumatische Belastung“ erlitten.

[..]Der Vorsitzende Richter machte gestern deutlich, dass es bis zu einem Urteil noch einige Zeit dauern könnte. „Dieser Prozess wird sich über Monate, wenn nicht noch länger hinziehen“, sagte er. Denn: „Es geht hier um einen problematischen Bereich.“ Dazu passte, dass das Gericht bei den Zeugenvernehmungen die Öffentlichkeit ausschließen wollte, der Kläger aber gerade diese Öffentlichkeit suchte. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt kam man überein, dass zumindest die Aussage des behandelnden Arztes nicht öffentlich erfolgen solle.

Das Verfahren sorgte gestern für großes Aufsehen. Interessierte waren zum Teil bis aus Stuttgart angereist, um das Verfahren zu verfolgen. Eine Initiative hatte zuvor im Internet auf den Prozess aufmerksam gemacht. Wann das Verfahren tatsächlich abgeschlossen sein wird, ist noch vollkommen offen. Weitere Zeugen sollen gehört und ein Gutachten erstellt werden.

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10057&pk=631019&p=1

Statt mit dem Vater wegen der zu engen Bindung an die Mutter zu reden, kommen Kinder/Jugendliche eher in die Psychiatrie :-(

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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