Trotz Ganztagsbetreuung - Alleinerziehende darf in Teilzeit arbeiten
Darf eine geschiedene Mutter in Teilzeit arbeiten, obwohl ihr Kind ganztags versorgt wird? Ja, meint das Oberlandesgericht Zweibrücken - und begründet das mit dem hohen Betreuungsaufwand für die Alleinerziehende außerhalb der Kita-Öffnungszeiten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,743309,00.html