Vaterschutz
Ich meine mal gehört zu haben, daß die Kinder im Falle der Trennung der
Eltern bei demjenigen Elternteil verbleiben, der die Kinder in der
Hauptsache tatsächlich betreut/erzogen hat.
Dürfte in der Regel auch so sein.
Allerdings habe ich einen ähnlichen Fall am Stammtisch. Ebenfalls Beamter.
Die Kinder waren da allerdings schon älter und wollten bei der Mutter
bleiben. die Erziehung beim Papa war zu streng gewesen und die Mutter
hatte Geld und Wohltaten zu bieten
(und war natürlich davon begeistert, keinen Kindesunterhalt zahlen zu
müssen)
Beamte sind halt maximal anzapfbar - daher habe ich auch VOR der Zeugung meines ersten Kindes die Beamtenrechte abgegeben.
--
In the name of the Father.
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Peaceful Warrior,
22.03.2007, 14:36
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23.03.2007, 01:27
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