Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vaterschutz

Peaceful Warrior ⌂, Thursday, 22.03.2007, 14:36 (vor 6846 Tagen)

Welchen Vaterschutz gibt es (noch) in Deutschland ?

Ich war bis Ende 30 Zeugungsverweigerer und wurde nach freiwilliger Abgabe meiner Beamtenrechte (Scheiß Job) Vollzeitvater / Hausmann seit der Geburt meines 1. Kindes. Im Falle einer Trennung wäre es dennoch in unserem Feminat unwahrscheinlich, das ich die Kinder zugesprochen bekommen würde. Allerdings wären alle Beteiligten auf Harzt IV - das schreckt ab ;-)

--
In the name of the Father.

Vaterschutz

Lude, Thursday, 22.03.2007, 16:05 (vor 6846 Tagen) @ Peaceful Warrior

Welchen Vaterschutz gibt es (noch) in Deutschland ?

Die männliche Kreativität;-)

Vaterschutz

Telefonmann, Thursday, 22.03.2007, 17:34 (vor 6845 Tagen) @ Peaceful Warrior

Welchen Vaterschutz gibt es (noch) in Deutschland ?

Ich war bis Ende 30 Zeugungsverweigerer und wurde nach freiwilliger Abgabe
meiner Beamtenrechte (Scheiß Job) Vollzeitvater / Hausmann seit der Geburt
meines 1. Kindes. Im Falle einer Trennung wäre es dennoch in unserem
Feminat unwahrscheinlich, das ich die Kinder zugesprochen bekommen würde.

Ich meine mal gehört zu haben, daß die Kinder im Falle der Trennung der Eltern bei demjenigen Elternteil verbleiben, der die Kinder in der Hauptsache tatsächlich betreut/erzogen hat.

Vaterschutz

Peaceful Warrior ⌂, Thursday, 22.03.2007, 18:05 (vor 6845 Tagen) @ Telefonmann

Welchen Vaterschutz gibt es (noch) in Deutschland ?

Ich war bis Ende 30 Zeugungsverweigerer und wurde nach freiwilliger

Abgabe

meiner Beamtenrechte (Scheiß Job) Vollzeitvater / Hausmann seit der

Geburt

meines 1. Kindes. Im Falle einer Trennung wäre es dennoch in unserem
Feminat unwahrscheinlich, das ich die Kinder zugesprochen bekommen

würde.

Ich meine mal gehört zu haben, daß die Kinder im Falle der Trennung der
Eltern bei demjenigen Elternteil verbleiben, der die Kinder in der
Hauptsache tatsächlich betreut/erzogen hat.

Theoretisch schon. Nur Du kennst ja unsere feministischen Familiengerichte.

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In the name of the Father.

Vaterschutz

Adam, Friday, 23.03.2007, 01:11 (vor 6845 Tagen) @ Peaceful Warrior

Theoretisch schon. Nur Du kennst ja unsere feministischen
Familiengerichte.

Ach, glaub doch nicht, was hier Leute wie Klausz daherschwätzen! Im Trennungsfall hast Du die allerbesten Chancen, Deine Kinder auch weiter zu betreuen. Ausnahmen gibt es. Sie sind natürlich erstaunlich, aber sie bleiben Ausnahmen.

Mein Kind lebt auch bei mir. Weil ich zufällig arbeitslos war, als meine Ex zur Selbstverwirklichung ansetzte. ;-) Schlechtes Timing ihrerseits. Mich freut's.

Meine damalige Arbeitslosigkeit war das größte Glück meines Lebens.

Gruß
Adam

Vaterschutz

NoKohle, Friday, 23.03.2007, 01:27 (vor 6845 Tagen) @ Adam

Mein Kind lebt auch bei mir. Weil ich zufällig arbeitslos war, als meine
Ex zur Selbstverwirklichung ansetzte. ;-) Schlechtes Timing ihrerseits.
Mich freut's.

Ich bin erst arbeitslos geworden nachdem ich die Scheidung eingereicht habe. Funktioniert genauso. Kohle gibt es keine. Meiner Ex habe ich jeden Monat einen selbstgemahlten fiktiven Geldschein geschickt.

Vaterschutz

Peaceful Warrior ⌂, Friday, 23.03.2007, 11:01 (vor 6845 Tagen) @ NoKohle

Mein Kind lebt auch bei mir. Weil ich zufällig arbeitslos war, als meine
Ex zur Selbstverwirklichung ansetzte. ;-) Schlechtes Timing ihrerseits.
Mich freut's.


Ich bin erst arbeitslos geworden nachdem ich die Scheidung eingereicht
habe. Funktioniert genauso. Kohle gibt es keine. Meiner Ex habe ich jeden
Monat einen selbstgemahlten fiktiven Geldschein geschickt.

Richtig habt ihr es gemacht. Wenn man einmal wie wir ein paar Jahre maloocht hat, weiß man das dies in den allerwenigsten Fällen "Selbtverwirklichung" oder "Karriere" bedeutet. Da schlaf ich mich doch lieber aus und gehe hinterher mit meinen Kindern in der Sonne spazieren ;-)

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Vaterschutz

Odin, Thursday, 22.03.2007, 18:05 (vor 6845 Tagen) @ Telefonmann

Ich meine mal gehört zu haben, daß die Kinder im Falle der Trennung der
Eltern bei demjenigen Elternteil verbleiben, der die Kinder in der
Hauptsache tatsächlich betreut/erzogen hat.

Dürfte in der Regel auch so sein.
Allerdings habe ich einen ähnlichen Fall am Stammtisch. Ebenfalls Beamter. Die Kinder waren da allerdings schon älter und wollten bei der Mutter bleiben. die Erziehung beim Papa war zu streng gewesen und die Mutter hatte Geld und Wohltaten zu bieten :-)
(und war natürlich davon begeistert, keinen Kindesunterhalt zahlen zu müssen)

--
Odin statt Jesus!
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Vaterschutz

Peaceful Warrior ⌂, Thursday, 22.03.2007, 19:07 (vor 6845 Tagen) @ Odin

Ich meine mal gehört zu haben, daß die Kinder im Falle der Trennung der
Eltern bei demjenigen Elternteil verbleiben, der die Kinder in der
Hauptsache tatsächlich betreut/erzogen hat.


Dürfte in der Regel auch so sein.
Allerdings habe ich einen ähnlichen Fall am Stammtisch. Ebenfalls Beamter.
Die Kinder waren da allerdings schon älter und wollten bei der Mutter
bleiben. die Erziehung beim Papa war zu streng gewesen und die Mutter
hatte Geld und Wohltaten zu bieten :-)
(und war natürlich davon begeistert, keinen Kindesunterhalt zahlen zu
müssen)

Beamte sind halt maximal anzapfbar - daher habe ich auch VOR der Zeugung meines ersten Kindes die Beamtenrechte abgegeben.

--
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