Gehört die Sklaverei der Vergangenheit an ?
Innerhalb des Threads "Alexander von Humboldt", siehe eins tiefer, kam die Rede auf die Verbindung deutscher Männer mit Frauen aus dem Ausland. In diesem Zusammenhang verlinkte ich auf einen Artikel des Schweizer Kantonsrates Hermann Lei. Gerade las ich den nochmal durch. Das machte mich nachdenklich. Hier die betreffende Passage:
Arbeitssklaven
Statt eine Partnerin gefunden zu haben, steht A.E. vor einem Scherbenhaufen: Eine Familie hat er keine mehr. Er wird von Landsleuten von Grace bedroht. Die nächsten zwanzig Jahre wird er Unterhalt zahlen müssen. Sein Kind wird er nur wenig sehen und auch das nur, wenn die Kindsmutter das will. Einen Grossteil seiner Arbeitskraft wird er in Zukunft für eine Person einsetzen, welche ihn wohl nie als Partner gewollt hat, und für ein Kind, das er kaum sehen kann. So lebt und arbeitet A.E. für andere, ist ein moderner Arbeitssklave im Herzen Europas. Natürlich werden Männer wie A.E. nicht geschlagen oder gar umgebracht, wie die Sklaven in früheren Zeiten. A.E. lebt auch nicht an einer Kette. Wenn Menschen aber gezielt zur Ausplünderung ausgesucht und verwendet werden und solches vom Gesetz geschützt wird, so darf man sich doch fragen, ob hier nicht eine Art moderner Sklaverei stattfindet.
Grace aber besitzt in der Schweiz wegen des Kindes ein Aufenthaltsrecht. Und weil sie behaupten kann, von ihrem Mann geschlagen worden zu sein.
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Immer wieder wird behauptet, gewisse Mißstände, Unrechts-Tatbestände, Wissenslücken usw. gehörten der Vergangenheit an. Das scheint aber irrtümlich zu sein.
Oft genug nämlich tauchen die gleichen Tatbestände wieder auf - nur in anderer Gestalt oder unter anderem Namen, oder auch unter gar keinem Namen.
Offiziell jedenfalls hat das, was Hermann Lei zutreffend als Arbeitssklaverei bezeichnet, keinen aussagekräftigen Namen. Da heißt es vielleicht "Unterhaltspflicht in der Folge einer Scheidung". Richtiger wäre: "Vorsätzlich herbeigeführte Unterhaltspflicht durch ausländische Frauen in der Absicht persönlicher Bereicherung", und das wäre dann als ein Betrugstatbestand zu werten.
So wird es aber nicht heißen, denn dann fehlt noch ein Zusatz. Der hätte zu lauten: "mit Beihilfe durch die Gynokratie".
Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht! Schon Aristoteles sagte sinngemäß: Das größte Unrecht ist das, welches im Namen des Rechts begangen wird.
trel
Eindeutig NEIN!
Mir fallen spontan dazu die UNTERHALTSSKLAVEN ein. Es sind die Männer bzw. Väter, die von denen, die die dämliche Gesellschaft für sich schon erreicht haben, für faule Weiber das fette Leben sicherstellen. Wahrscheinlich würden noch mehr "Mütter" ihre Kinder umbringen, wenn die Zwangsalimentierung entfiele. So mal eben als Rache am Mann: "Wenn du keinen Unterhalt für mich zahlst, dann vergrabe ich dein Kind im Blumenkasten!"