Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Merkel fordert Schießbefehl gegen Regimekritiker

Christine ⌂, Wednesday, 21.03.2007, 17:48 (vor 6846 Tagen) @ roser parks

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,
die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen
werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen
sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet
werden ..."

Auf gut deutsch: Standrechtliche Erschießung von Soldaten, die sich
weigern, an die Front zu gehen, wird legalisiert.

Zufällig wird es sich bei diesen Soldaten fast nur um Männer handeln.


"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!".

Von wem war das noch?

Hans Filbinger, ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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