"Familienrecht" kommt in lesbischen Lebensgemeinschaften an: Streit um den Umgang
Moin,
gefunden via TrennungsFAQ:
OLG Karlsruhe 5 UF 217/10 Gewalttätige Lesben streiten um Umgang
Ein Auszug:
Dagegen führte die Antragstellerin aus, die Regelung des Umgangs habe nicht gemäß § 1685 BGB, sondern gemäß § 1684 BGB zu erfolgen. Denn die Antragstellerin sei für das Kind Y. Elternteil im Sinne dieser Vorschrift. Y. sei in eine Lebenspartnerschaft hinein geboren worden. Y. sei daher Kind der Lebenspartnerinnen, also auch der Antragstellerin. In § 1684 BGB könne es nicht darauf ankommen, ob die Eltern des Kindes gleichen oder verschiedenen Geschlechts seien. Wären die beteiligten Lebenspartnerinnen bei der Geburt nicht verpartnert, sondern verheiratet gewesen, wäre die Antragstellerin automatisch rechtlich Elternteil von Y. geworden. Dies müsse auch im Fall der Lebenspartnerschaft gelten. Der biologische Vater spiele im Leben Y.s keine Rolle. Y. habe stattdessen eine Mami und eine Mama. Als solche seien die Beteiligten eine Familie gewesen. Diese gelebte Familie stehe gem. Art. 6 GG unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Wetten, dass der biologische Vater am Ende trotzdem der Zahlesel sein wird, wenn Mutti Geld braucht?
- Fast schon kurios das ganze, zeigte es nicht den Irrsinn in diesem Land auf!
Leser
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Eine bestimmte Sorte Mensch (meist weiblich) hat mir den Krieg erklärt
- und ich gehe da jetzt hin zusammen mit "Sunzi" (500 ante Christum natum)