Baby aus Fenster geworfen: Fahndung nach dem Vater
befinden soll, aber normalerweise müßte doch weiterhin sowohl gegen Vater
als auch
Mutter ermittelt werden, um den Schuldigen wahren zu finden.
Wozu denn gegen die Mutter?
Wenn sie es war, kriegt sie entweder eine Geldstrafe, die sie nicht bezahlen kann oder 2 Jahre mit Bewaehrung, weil es sich sicherlich um eine Verzweiflungstat gehandelt hat und und die verzweifelte gepeinigte junge Mutter zudem eine schwere Kindheit hatte.
Also kann man sich das gleich sparen.
Freut den Steuerzahler.
Gruss!
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FemKritiker,
20.03.2007, 20:59
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Kim Feuerbaum,
21.03.2007, 01:24
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Nihilator,
21.03.2007, 02:19
- Baby aus Fenster geworfen: Fahndung nach dem Vater - Kim Feuerbaum, 22.03.2007, 23:38
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Nihilator,
21.03.2007, 02:19
- Baby aus Fenster geworfen: Fahndung nach dem Vater - Expatriate, 21.03.2007, 06:22
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Kim Feuerbaum,
21.03.2007, 01:24