Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Idee ist sehr interessant und weiterzuverfolgen!

Polarisator, Wednesday, 26.01.2011, 21:54 (vor 5468 Tagen) @ Referatsleiter 408

http://de.wikipedia.org/wiki/Leihmutter

In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft wird das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen.[1] Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG. Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. Nicht hingegen bestraft werden die Leihmutter oder die Bestelleltern bei der Adoptionsvermittlung.

Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtslage jedoch unterschiedlich – in diesem Zusammenhang hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eine Tabelle zur Übersicht herausgebracht.[2]

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In Belgien und Griechenland sind Leihmutterschaften erlaubt.

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In der Schweiz, in Österreich, in Dänemark und in Schweden sind Leihmutterschaften verboten.[2] In Spanien sind Leihmutterschaften nicht verboten, aber Leihmutterschaftsverträge sind nichtig.[13]

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Das sollte sich mal eine Arbeitsgruppe, ein Ausschuß bilden. Was sagt die IGAF dazu?

trel


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