Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo gibt es ein Geheimhaltungsgesetz für Frauenhäuser?

pappainaustria, Friday, 21.01.2011, 21:36 (vor 5473 Tagen)

Meiner Meinung gibt es so was nicht als Gesetz und etwas was mit öffentlichen Geldern oder Spenden finanziert wird, darf nicht geheim sein, außer es dient der nationalen Sicherheit.

Die Gerichte halten sich ja bekanntlich nicht ans Gesetz wenn es um Familiensachen geht

In "D'land " gibt es ja Meldepflicht - ein spontaner Gedanke

Leser, DFR (Deutsche Femokratische Republik), Friday, 21.01.2011, 22:03 (vor 5473 Tagen) @ pappainaustria
bearbeitet von Leser, Friday, 21.01.2011, 22:16

.
.. und "'schland" verbreitet mittlerweile über 50 Prozent weltweit veröffentlichter Gesetzestexte (ist nun aber echt o.t.), munter "coupiert", ups, meinte kopiert, diese nach A-CH.

D.h. also bei uns: Wer umzieht, ist verpflichtet seine neue Adresse anzugeben!

Nur bei Frauenhäusern scheint diese, so genannte "Meldepflicht" nicht zu gelten, u.a.

Denkt darüber nach - und macht das Beste daraus ;-)

--
Eine bestimmte Sorte Mensch (meist weiblich) hat mir den Krieg erklärt
- und ich gehe da jetzt hin
zusammen mit "Sunzi" (500 ante Christum natum)

Wo gibt es ein Geheimhaltungsgesetz für Frauenhäuser?

Cardillac, Saturday, 22.01.2011, 00:25 (vor 5473 Tagen) @ pappainaustria

Meiner Meinung gibt es so was nicht als Gesetz und etwas was mit
öffentlichen Geldern oder Spenden finanziert wird, darf nicht geheim sein,
außer es dient der nationalen Sicherheit.

Beamte oder angestellte Mitarbeiter einer Behörde dürfen nicht ohne Genehmigung des Dienstherren dienstliche Angelegenheiten mit dritten Personen erörtern oder der Presse berichten. Diese Amtsverschwiegenheit könnte auch die Lage der Frauenhäuser betreffen. Auf keinen Fall betrifft sie aber den x-beliebigen Bürger. Wenn der zufällig weiß, wo ein Frauenhaus ist, so kann er es jedem erzählen, der das wissen will. Was soll diese Person auch mit diesem Wissen groß anfangen. Rein kann sie nicht, denn die Leiterin wird das über ihr Hausrecht verhindern. Wenn die Person vor dem Gebäude rumlungert, kann sie auch nach einer gewissen Frist wegen Belästigung des Orts verwiesen werden.

Rechtlich problematisch könnte ich mir vorstellen, wenn jemand den Aufenthaltsort einer bestimmten Person verrät, und dadurch diese gefährdet, auch wenn diese Gefährdung nur hypothetisch oder fiktiv ist.

Es ist mir ohnehin ein Rätsel, wie die Lage von Frauenhäusern auf Dauer geheim bleiben kann. Das spricht sich doch rum. Jeder kann auch seine Freundin bitten, sich an ein Kummertelefon zu hängen und um einen Platz im Frauenhaus zu bitten.

Die IGAF-Leute haben womöglich den Fehler gemacht, die Veröffentlichung als Druckmittel anzukündigen. Dann kann es in Richtung Nötigung etc. eingeordnet werden. Wird man vielleicht noch erfahren, wie die juristische Argumentation in der einstweiligen Anordnung war. Hätten sie es einfach getan, wäre wohl nichts passiert. Aber das ist jetzt Spekulation meinerseits

Es IST eine Nötigung.

Informator, Saturday, 22.01.2011, 01:13 (vor 5473 Tagen) @ Cardillac

Dann kann es in Richtung Nötigung etc.
eingeordnet werden.

Es ist eine Nötigung, und das ist gut so.

Denn es ist doch klar, daß niemand aus der Männerbewegung ein heimliches Interesse an diesen Adressen hat, etwa um mit einer der Frauen dort Kontakt aufzunehmen. Für die unmittelbar betroffenen Männer, denen die Exe mit den Kindern abgehauen ist, um Unterhalt zu erpressen, kann es anders aussehen. Möglicherweise möchte so ein Betroffener seine Kinder "entführen". Aber hier geht es ja um Antifeminismus.

Die Gynokratie wird hiermit genötigt, auch Männer als Subjekte von Menschenrechten anzuerkennen.

Das ist zweifellos eine "Nötigung", und sie ist "nötig"!

trel

Auf dem richtigen Weg

Manifold ⌂, Saturday, 22.01.2011, 02:28 (vor 5473 Tagen) @ Informator

Der erste rationale Beitrag seit längerem, den ich von dir gelesen habe. Nur diser Fliegenschiss am Schluss - der muss noch weg. Aber du bist auf dem richtigen Weg.

Weiter so.

--
"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

In "D'land " gibt es ja Meldepflicht - ein spontaner Gedanke

DvB, Sunday, 23.01.2011, 01:03 (vor 5472 Tagen) @ Leser

Papier ist anscheinend auch in der Hinsicht geduldig.

Offenbar ist es ziemlich unüblich, der Meldepflicht noch nachzukommen oder diese durchzusetzen. Wahrscheinlich stimmt da die Pisa-Jugend per direkter Demokratur per Unwissenheit und "Bock"armut dagegen. :o

Da gilt das für Weiber dann natürlich schon gleich mal garnicht

--
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Wo gibt es ein Geheimhaltungsgesetz für Frauenhäuser?

Kritiker, Sunday, 23.01.2011, 16:47 (vor 5471 Tagen) @ Cardillac

Es ist mir ohnehin ein Rätsel, wie die Lage von Frauenhäusern auf Dauer
geheim bleiben kann. Das spricht sich doch rum.

Sind ja nicht alle geheim und z.T. handelt es sich auch um einzeln angemietete Wohnungen und Appartments.

Ansonsten wissen z.B. die Jungs vom Lieferservice für Pizza u.ä. bescheid, die gehen auch mal ab und zu für einen Fick dorthin, sind ja schließlich einsam die Muttis.

Jeder kann auch seine
Freundin bitten, sich an ein Kummertelefon zu hängen und um einen Platz im
Frauenhaus zu bitten.

Die gaben da aber keine Adresse raus, das läuft über ein Treffen etc.

Aber mach mal den Test dort anzurufen, sehr erhellend.

Außerhalb von 9to5 gehen entweder HotlinemitarbeitrInnen dran oder bestimmte MigrantInnen vor Ort, da erfährst Du dann zu fast 100%, dass alles Belegt ist und Du Dich an die Polizei wenden sollst, im zweiten Fall nix über Unsinn, bis erhellendes

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