Superprovisorische Massnahme gegen IGAF
21.01.11 15:27
Die IG Antifeminismus (IGAF) legt sich mit den Frauenhäusern an und beschäftigt damit die Gerichte. Nachdem die IG im Internet einen Aufruf lanciert hat, Adressen von Frauenhäusern publik zu machen, ruft die Dachorganisation der Frauenhäuser die Justiz an.
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Das Frauenhaus Luzern erwirkte diese Woche beim Bezirksgericht Luzern bereits eine superprovisorische Massnahme mit gleicher Richtung. Laut dem Anwalt der DAO soll mit dem zweiten Antrag ein landesweites Publikationsverbot erwirkt werden.
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Der Aufruf, Adressen von Frauenhäusern zu melden, sei vom Netz genommen worden, bestätigte Urs Bleiker, Präsident des Vereins Antifeministen. Was nach dem vorläufigen Publikationsverbot vom Bezirksgerichts Luzern unternommen werde, werde abgeklärt. "Wir werden eine Verfügung aber nicht ohne weiteres hinnehmen."

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