Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Dazu kommt,...

Michi @, Thursday, 20.01.2011, 16:56 (vor 5474 Tagen) @ Rainer

..daß man als Fachanwalt für FamRecht keinerlei Zusatzqualifikation benötgt / nachweisen muß! In dem Moment, wo ein RA/RAin FÜNFZEHN Verfahren im FamRecht nachweisen kann, darf dieser / diese sich Fachanwalt / in für FamRecht nennen. Mann muß also erst mal FÜNFZEHN DUMME finden, durchschleussen, "finalisieren" und erfolgreich fakturieren. Anders ist es im Verkehrsrecht, Steuerrecht, Patentrecht, Wirtschaftsrecht, im Baurecht...usw.. Dort werden fachliche Zusatzausbildungen benötigt...Das Rechtsorgan muss sich "sach & fachkundig" machen....permanent die Quakifikation nachweisen und weiterbilden! Alles, was "familiennahes" Recht betrifft, so auch das Erbrecht kann durch jeden Anwalt betrieben werden, ist "Catos Land"... Folgerung: FamRecht kann von jedem abgefuckten VIERER-Juristen betrieben werden, ist so das Sammelbecken für Looser und Abzocker, Streithähne..., ist gleichfalls relativ anspruchslos, es besteht keine Qualitätskontrolle...bedarf keiner permanenten Weiterbildung...Schließlich sind FamRichter zum Teil genauso verharrend und verblödet, kennen i.d.R nicht den Unterschied zwischen Denken & Dösen", sind im Richterranking dt der "untersten Kaste" angehörig. Dort ist EDEKA...Ende der Karriere! Daraus erklärt sich auch der relativ hohe Anteil von 25%. Richterschaft & Rechtsorgan bilden so eine wirkungsvolle, familienvernichtende Symbiose und kopulieren gemeinsam vor sich hin...Wenn sie nicht gestorben sind, dann ....

SG
Michi
Excalibur
GWG-Jäger


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