Geht, geht nicht, ...
Immerhin ist doch Geschlechtsverkehr mit unter 16-Jährigen auch dann
strafbar, wenn er beiderseits einverständlich erfolgt.
Das stimmt so nicht. Es kommt auf die Altersdifferenz an. Je nachdem wie alt der Partner ist kann das ein Verbrechen sein, oder auch nicht. Übrigens kann auch die minderjährige schwangere eine Verbrecherin sein wenn der Schwängerer jünger war.
Es gibt eine Geschichte im Internet eines Paares, er 15 sie 14, die genau erklärt in welchem Alter die beiden poppen dürfen und in welchem alter nicht.
Also ich bin der Meinung, alle Bürokraten gehören er.....
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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- Mal 'ne Frage zu Teenie-Schwangerschaften -
Ekki,
15.01.2011, 01:23
- Geht, geht nicht, ... - Rainer, 15.01.2011, 02:02
- Mal 'ne Frage zu Teenie-Schwangerschaften - Informator, 15.01.2011, 02:24
- Vor dem Hintergrund der Antworten: - Ekki, 15.01.2011, 11:00