Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Mal 'ne Frage zu Teenie-Schwangerschaften

Ekki, Saturday, 15.01.2011, 01:23 (vor 5480 Tagen)

Hallo allerseits!

Neulich war im ZDF in der Reihe "37°" eine Sendung über den Lehrerberuf.

Eine 15-jährige Schülerin war schwanger, und die Lehrerin erwähnte, daß die Zahl der Teenie-Schwangerschaften in ihrer Schule sehr groß sei.

Eine andere Doku vor ein paar Monaten zeigte Teenie-Mütter und wie sie mit ihrer Rolle fertig werden.

Was weder in der einen noch in der anderen Sendung, noch irgendwo sonst erwähnt wurde:

Was wurde aus den Vätern?!

Immerhin ist doch Geschlechtsverkehr mit unter 16-Jährigen auch dann strafbar, wenn er beiderseits einverständlich erfolgt.

Es fehlt nicht an Meldungen über die strafrechtliche Verfolgung sexueller Belästigung und Vergewaltigung.

Aber wenn es um Teenie-Schwangerschaften geht, dann liegt - jedenfalls nach meinen Beobachtungen - über der Rolle des männlichen Parts der Mantel des Schweigens.

Bei so vielen Teenie-Schwangerschaften müssten die Erzeuger doch mit allen Mitteln der Forensik ausfindig gemacht werden und im Knast oder - falls selbst minderjährig - im Jugendknast sitzen, oder ihre Eltern müßten belangt werden.

Davon liest und hört man aber selbst in der Boulevardpresse nichts.

Könnte es sein, daß eine bislang tabuisierte Facette der herrschenden Doppelt- und Dreifachmoral so aussieht:

Wenn aufgrund eines beiderseits einverständlichen Geschlechtsverkehrs eine Minderjährige Mutter wird, dann drückt Justizia ein Auge zu - schließlich wurde doch ein neuer Mensch gezeugt.

Bei sexuellen Handlungen dagegen, die nicht zur Schwangerschaft führen, wird nicht nur der Minderjährigenschutz konsequentestens exekutiert, sondern auch bei sexuellen Handlungen Erwachsener untereinander ist eine (Falsch)beschuldigung wegen sexueller Belästigung, Vergewaltigung usw. allweil schnell bei der Hand?

Fragt sich und Euch

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Geht, geht nicht, ...

Rainer ⌂, Saturday, 15.01.2011, 02:02 (vor 5480 Tagen) @ Ekki

Immerhin ist doch Geschlechtsverkehr mit unter 16-Jährigen auch dann
strafbar, wenn er beiderseits einverständlich erfolgt.

Das stimmt so nicht. Es kommt auf die Altersdifferenz an. Je nachdem wie alt der Partner ist kann das ein Verbrechen sein, oder auch nicht. Übrigens kann auch die minderjährige schwangere eine Verbrecherin sein wenn der Schwängerer jünger war.

Es gibt eine Geschichte im Internet eines Paares, er 15 sie 14, die genau erklärt in welchem Alter die beiden poppen dürfen und in welchem alter nicht.

Also ich bin der Meinung, alle Bürokraten gehören er.....

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Mal 'ne Frage zu Teenie-Schwangerschaften

Informator, Saturday, 15.01.2011, 02:24 (vor 5480 Tagen) @ Ekki

Bei so vielen Teenie-Schwangerschaften müssten die Erzeuger doch mit
allen Mitteln der Forensik ausfindig gemacht werden und im Knast oder -
falls selbst minderjährig - im Jugendknast sitzen, oder ihre Eltern
müßten belangt werden.

Meine Vermutung, abgesehen von dem, was Rainer bereits schrieb:

Wenn der junge Vater in den Knast kommt, dann wird ihm wahrscheinlich die berufliche Laufbahn vorenthalten, die nötig ist, um später Unterhalt zu zahlen.

Einsperren würde sich also nur "lohnen", wenn er ohnehin behindert ist.

Gruß
trel

Vor dem Hintergrund der Antworten:

Ekki, Saturday, 15.01.2011, 11:00 (vor 5479 Tagen) @ Ekki

Hallo Reiner, Informator und alle!

Wenn es so ist, wie Ihr sagt, dann frage ich jetzt mal bewußt polemisch überspitzt:

Wieso überhaupt noch Strafe für sexuelle Handlungen an Minderjährigen?

Ich glaube mich zu erinnern, gehört zu haben, daß in anderen Weltgegenden tatsächlich nach der Maxime verfahren wird:

Solange kein Kind entsteht oder brutale Gewalt angewandt wird, ist alles in Ordnung.

Vor dem Hintergrund der Schicksale mißbrauchter Kinder ist es natürlich unzulässig, eine solche Frage als rhetorische Frage (und somit eigentlich als Aussage) ernsthaft zu stellen.

Ich ziele daher auch eher auf eine konsequente Strafverfolgung bei Teenie-Schwangerschaften als auf eine generelle Aufhebung der Strafbarkeit sexueller Handlungen an Minderjährigen.

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

powered by my little forum