Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schüler unter Terrorverdacht: Ermittlungen lösen Empörung aus

Floh @, Friday, 14.01.2011, 03:42 (vor 5481 Tagen)

Der Fall Yasin Celik: Eine Pädagogin stellte den Schüler aus Garbsen unter Terrorverdacht - und bekommt dafür Rückendeckung aus dem niedersächsischen Innenministerium. „Wir haben noch keinen abschließenden Bericht. Aber nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist die Polizei in einem normalen Verfahren einem anonymen Hinweis nachgegangen“, erklärte Sprecher Frank Rasche.

Die Ermittlungen des Staatsschutzes gegen einen türkischstämmigen Schüler aus Garbsen wegen Terrorverdachts haben Empörung bei der Opposition im Landtag ausgelöst. Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen, sagte, der Schüler sei „nur ein Beispiel für viele, die diese Diskriminierung im Alltag erfahren.“ Wie berichtet, war der Schüler Yasin Celik in einem anonymen Brief bezichtigt worden, Kontakt zu einer extremistischen islamischen Gruppierung zu haben. Wie sich später herausstellte, hatte seine Lehrerin den Brief verfasst. Der Staatsschutz überprüfte den heute 21-Jährigen von Anfang September bis Mitte November 2008 – und konnte nichts feststellen.

Die Lehrerin hatte ihren Schüler aufgrund einer ablehnenden Passage in einer Klausur zum „Weltethos“ des Theologen Hans Küng angezeigt. Die Menschen lehnten das von Küng aus Grundforderungen mehrerer Religionen entwickelte Regelwerk ab, da sie bisher „zu frei gelebt“ hätten, hatte Celik ausgeführt . Man könne von Christen nicht verlangen, die islamischen Werte anzuerkennen. Das reichte der Lehrerin offenbar, einen Terrorverdacht zu formulieren und – ohne Wissen der Schulleitung – die Behörden einzuschalten.

Die Grünen arbeiten jetzt an einer Anfrage an die Landesregierung. Auch die SPD will den Fall in den Landtag bringen: Ihr innenpolitischer Sprecher, Klaus-Peter Bachmann, verlangte am Donnerstag eine zügige Information des Ausschusses zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen. „Wir müssen detailliert über diesen Fall unterrichtet werden“, forderte Bachmann. Die Linke griff Innenminister Uwe Schünemann (CDU) an: „Seine Denunziations- und Bespitzelungskampagne gegen junge Muslime zeigt Wirkung.“

Laut Avni Altiner, Vorsitzender des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen, häufen sich derzeit Meldungen, „dass muslimische Schüler von Lehrern diskriminiert werden“. Altiner baut auf ein Treffen im Kultusministerium am 17. Januar. „Dort wollen wir über Lösungen für das Problem beraten.“

Aus Sicht des Innenministeriums hat sich die Polizei korrekt verhalten. „Wir haben noch keinen abschließenden Bericht. Aber nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist die Polizei in einem normalen Verfahren einem anonymen Hinweis nachgegangen“, erklärte Sprecher Frank Rasche. Das Kultusministerium wollte sich nicht äußern und verwies auf die Landesschulbehörde. Auch die Lehrerin wollte gegenüber dieser Zeitung nichts zu dem Fall sagen. Sie verwies auf ihren Anwalt. Dieser teilte mit, wesentliche Behauptungen, die seine Mandantin betreffen, seien falsch. Der Jurist kündigte für Freitag eine umfassende Erklärung an.

Beim Freitagsgebet in der Moschee glänzte er stets durch Abwesenheit. „Ich habe damals alles andere als nach den Regeln des Korans gelebt“, sagt der heute 21-Jährige. Umso überraschter war er, als ihm Polizisten der Abteilung Staatsschutz im November desselben Jahres eröffneten, er solle im „Kontakt zu einer extremistischen islamischen Gruppierung“ stehen. „Ich war völlig erschüttert, als die Beamten mir dann auch noch einen anonymen Brief zeigten, in dem diese Vorwürfe gegen mich erhoben wurden“, erinnert sich Celik. Nachdem er das Schreiben gelesen hatte, äußerte der junge Mann gegenüber den Polizisten sofort den Verdacht, seine Ethik-Lehrerin komme als Urheberin der Zeilen infrage.

In der Tat ergaben die weiteren Überprüfungen der Staatsschützer, dass das Schreiben aus der Feder der Lehrerin des damaligen Oberschülers stammte. Die Pädagogin, die den Deutschtürken im Fach Werte und Normen unterrichtete, hatte die Hinweise auf die angebliche Radikalisierung des jungen Mannes zwei Monate zuvor an die Behörde geleitet. Ihren Schulleiter, den zuständigen Oberstufenbetreuer oder einen weiteren Kollegen setzte sie über diesen Schritt aber nicht in Kenntnis. „Wir haben erst von der Polizei von den Vorfall erfahren“, sagt Schulleiter Günther Herweg rückblickend. Er reagierte umgehend und stellte die Betroffene vorerst vom Unterricht frei. Anschließend schaltete er, wie in solchen Fällen üblich, die zuständige Landesschulbehörde ein.

Die Mitarbeiter der Behörde baten die Ethik-Lehrerin daraufhin zu einem Gespräch, in dem nach HAZ-Informationen die Aufforderung an die Pädagogin erging, sich bei dem Schüler für ihr Verhalten zu entschuldigen. Dies lehnte sie dem Vernehmen nach ab. Seitdem ist die Landesschulbehörde damit beschäftigt zu prüfen, ob und – wenn ja – welche disziplinarischen Maßnahmen gegen die Lehrerin unternommen werden können. Bis heute, mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall, gibt es darüber keine Entscheidung. Die Ethik-Lehrerin darf weiterhin an der Gesamtschule unterrichten. Yasin Celik dagegen hat seine schulische Laufbahn nicht an der IGS Garbsen beendet. Nach dem Bekanntwerden des Vorfalls an der Gesamtschule sei er von seinen Mitschülern gemobbt und als „Terrorist“ beschimpft worden. „Meine ganze Motivation und mein Ehrgeiz waren verschwunden“, berichtet der junge Mann. Er brach seine schulische Laufbahn ab. Seitdem jobbte er bei verschiedenen Arbeitgebern.

Jemanden anzuzeigen, ohne mit seinem Namen für Beschuldigungen einzustehen, dafür kann es mehrere Gründe geben. Schlichte Denunziation zum Beispiel – oder aber berechtigte Sorge, verbunden mit der Angst vor der Rache des Betroffenen. Dennoch wunderten sich Pädagogen am Donnerstag über das Verhalten dieser so erfahrenen Kollegin, die seit bald 40 Jahren in Garbsen die Fächer Mathematik sowie Werte und Normen unterrichtet und sich sehr für Verständigung und Integration einsetzt. Die Gesamtschulpädagogin war und ist auch für das Land tätig: für das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung, in der Rahmenrichtlinienkommission für das Fach Werte und Normen sowie in der Referentenausbildung. Sie leitet den Fachverband Werte und Normen in Niedersachsen, publizierte Artikel in Fachzeitschriften und versuchte, Integration im Alltag zu fördern, als sie an der IGS Garbsen einen Gesprächskreis für türkische Mütter gründete.

Von großer Bedeutung ist für die IGS-Lehrerin die interreligiöse Zusammenarbeit. Sie veröffentlichte ein Buch über das gemeinsame Ethos der Weltreligionen, für das der Schweizer Theologe Hans Küng ein Vorwort verfasste. Zu dessen Gedanken eines Weltethos ließ sie im Juni 2008 eine Klausur schreiben. Celik kritisierte in seinem Text die Gedanken von Küng, Lehrmeister der Garbsener Pädagogin. Er notierte, der Gedanke eines Weltethos käme zu spät, man könne Christen nicht beibringen, islamische Werte anzuerkennen.

Dass eine Pädagogin eine vage Vermutung zum Anlass für eine anonyme Anzeige nimmt, hat Kollegen auch an anderen Schulen erstaunt. „Der übliche Weg wäre, das Gespräch mit dem Schulleiter zu suchen“, sagte ein erfahrener Lehrer. Danach müsste ein Gespräch mit dem Schüler stattfinden. Führe dies zu keinem Erfolg, bliebe immer noch der Weg, die Polizei ins Boot zu holen. Eine verdeckte Anzeige hingegen sei „völlig unsachgemäß, als Pädagoge muss man die Karten auf den Tisch legen“.

Aber es gibt andere Interpretatoren zum Verhalten der Frau. Seit Islamisten weltweit Anschläge verüben, hat sich auch hierzulande die Aufmerksamkeitsschwelle für vermeintliche oder tatsächliche Bedrohungen verringert. Bei der Landesschulbehörde etwa erinnert Sprecher Christian Zachlod an Worte des Innenministers, Bürger sollten wachsam um sich schauen. „Und das gilt auch für Lehrer.“ Als Freibrief will er diesen Satz jedoch nicht verstanden wissen.

Strafanzeige war vergeblich

Yasin Celik hat die von seiner Lehrerin erhobenen Anschuldigungen gegen ihn nicht auf sich sitzten lassen. Er erstattete im Dezember 2008 Strafanzeige gegen die Pädagogin wegen falscher Verdächtigungen, Verleumdung und übler Nachrede. Im Juli 2009 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach Paragraf 170 Absatz 2 mangels eines hinreichenden Tatverdachts gegen die Lehrerin ein.

„Für den Vorwurf der falschen Verdächtigung und der Verleumdung ergab sich deshalb kein hinreichender Tatverdacht, weil die Frau nicht wider besseres Wissen gehandelt hat“, erklärte Oberstaatsanwältin Irene Silinger. Die Lehrerin sei, nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörde, von einer ernsthaften Bedrohungssituation ausgegangen. Auch den Tatbestand der üblen Nachrede sah die Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.

Zwar könne die Verdächtigung, jemand habe „Kontakt zu einer extremistischen islamischen Gruppe“, durchaus als ehrverletzend gewertet werden. In diesem Fall, so Silinger, meinte die Lehrerin aber offenbar, sich nicht anders als mit dem anonymen Schreiben helfen zu können. Deshalb sei auch dieser Straftatbestand nicht erfüllt.

Auszüge aus dem Aufsatz

In einer Klausur zum Thema „Das Weltethos“ im Fach „Werte und Normen“ setzte sich Yasin Celik kritisch mit dem Thema auseinander. Diese Äußerungen nahm seine Lehrerin zum Anlass, den anonymen Hinweis bei der Polizei einzureichen. In der Klassenarbeit heißt es unter anderem: „Die Menschheit hat klar versagt. Man hat verloren, fragt sich nur noch, wann die Menschheit selber aufgibt. Das Weltethos ist zu spät bei den Menschen angekommen. Die Erde wird von Tag zu Tag schlimmer werden, weil die Bereitschaft, der Mut und die Wertschätzung der Mitmenschen und der Erde fehlt.“

Tobias Morchner und Gunnar Menkens

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Gruß
Flohgast


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