Vergewaltigung vorgetäuscht - 500 Euro Geldauflage
Wegen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder war die 23-Jährige mit ihrem Noch-Ehemann in Streit geraten. Die Frau gab bei der Polizei an, dass ihr Ehemann gedroht habe, sie werde die Kinder nie mehr wieder sehen. Außerdem habe er sie ins Gesicht geschlagen.
Den Ermittlern gab die junge Frau außerdem ein Schreiben, in dem sich der Ehemann angeblich wegen mehrerer Vergewaltigungen bei ihr entschuldigt. Gegen den Mann wurde daraufhin wegen Körperverletzung und Vergewaltigung ermittelt. Beide Verfahren wurden jedoch eingestellt, weil sich herausstellte, dass das Schriftstück von der Frau gefälscht worden war.
Nun musste sie sich wegen falscher Verdächtigung und Urkundenfälschung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die 23-Jährige war nach Informationen der Augsburger Justiz geständig und voller Reue. Die Angeklagte wurde wegen der Schwere der erfundenen Vorwürfe zu zwei Wochenenden Freizeitarrest und 500 Euro Geldauflage verurteilt. Nos
Urteil zur Sicherungsverwahrung: Sextäter bekommen 125.000 Euro Entschädigung
Dann müsste doch der unschuldige Mann mehrere Millionen von Deutschland bekommen, was die Jusitz in Deutschland ihn angetan hat! Hier im Link unten!!!!
http://il.youtube.com/watch?v=pLr-Hq2KEO4
o.T. 500 Euro Geldauflage - das schreckt ab
- kein Text -
Gibt's eigentlich auch Geld, wenn eine abgewiesene Frau ...
... über einen verbreitet, man wäre schwul?
War bei mir in den Neunzigern mal der Fall.
Gruß, Kurti
Gibt's eigentlich auch Geld, wenn eine abgewiesene Frau ...
... über einen verbreitet, man wäre schwul?
War bei mir in den Neunzigern mal der Fall.
In den Fünfzigern wäre es eine arge Beleidigung gewesen, seit den Achtzigern ist es ein besonders großes Lob. Weil, Schwule sind immer sooo süß zu Frauen.
Gestrige Grüße
Gibt's eigentlich auch Geld, wenn eine abgewiesene Frau ...
In den Fünfzigern wäre es eine arge Beleidigung gewesen, seit den
Achtzigern ist es ein besonders großes Lob. Weil, Schwule sind immer sooo
süß zu Frauen.
M i r p e r s ö n l i c h ging die reine Schwulitäts-Verleumdung, die ja wirklich nichts weiter war als eine kindliche Trotzreaktion eines verwöhnten, mit dem Fuß aufstampfenden Prinzesschens, eigentlich nicht besonders nahe.
Ein wenig mit Strapazen verbunden waren lediglich die Reaktionen des Umfeldes. Das Ganze geschah damals an einer fünfjährigen Wirtschaftsfachschule in einer Kleinstadt in der Provinz um Wien, an der ich Schüler war. Bei der Verleumderin handelte es sich um eine Mitschülerin im Teenageralter, auf deren Avancen ich nicht reagierte. Ja, und wie gesagt, die täglichen schiefen Blicke und das Getuschel, die sofort einsetzten, wenn ich in irgendeinem Schulflur aufkreuzte, waren mit der Zeit doch ein wenig anstrengend ...
Erst nach mehreren Monaten konnte ich das aufklären, als mich mal jemand direkt darauf ansprach.
Gruß, Kurti
Vergewaltigung vorgetäuscht - 500 Euro Geldauflage
Die Angeklagte wurde wegen der Schwere der erfundenen Vorwürfe zu zwei
Wochenenden Freizeitarrest und 500 Euro Geldauflage verurteilt.
Zwei Freizeitarreste für eine 23jährige? Jetzt wird mir endlich klar, warum Frauen stets niedrigere Strafen bekommen: Offenbar werden sie grundsätzlich nach Jugendstrafrecht behandelt (1), also Erziehungsmaßnahmen statt Strafgedanke.
Daß Richter aber offenbar meinen, Frauen seien prinzipiell in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung nicht reif genug, das Unrecht ihrer Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, finde ich schon extrem sexistisch.
(Der Hammer: "wegen der Schwere der Vorwürfe". Das war also offenbar eine hohe Strafe...)
Bombe 20
(1) Siehe auch Nadja Benaissa: Bewährungsstrafe und Sozialstunden statt der 3 bis 5 Jahre Haft, die ein Mann bekommen hätte
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Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...