Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Oralverkehr verboten

Telepolis Leser, Thursday, 13.01.2011, 19:44 (vor 5481 Tagen)

Der Bericht handelt vom Verbot des Oralverkehrs in Virginia und den sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Darin enthalten ist folgende Geschichte:
… Der Akzeptanz von Gesetzen ist solch eine extreme Diskrepanz zwischen Rechtslage und Wirklichkeit kaum förderlich. Hinzu kommt, dass in den USA Verurteilte vom Lustmörder bis zum 17-Jährigen, dem seine gleichaltrigen Freundin aus freien Stücken wie einen Ex-Präsidenten behandelt, in der Kategorie "Sexualstraftäter" zusammengefasst und nach ihrer Haftentlassung mit den gleichen Problemen konfrontiert werden.

Diese Gleichbehandlung von Ungleichem führte unter anderem dazu, dass der 54-jährige William M. in Wohnwägen und Obdachlosenasylen hausen musste, obwohl ihn seine Frau gerne in ihre Wohnung aufgenommen hätte. M. wurde für etwas verurteilt, womit in anderen Ländern Ministerpräsidenten indirekt prahlen: Zwischen 2002 und 2004 soll er als freiwilliger Feuerwehrmann eine 16- und eine 17-Jährige so beeindruckt haben, dass sie sich auf Geschlechtsverkehr mit ihm einließen. M. bestritt dies und führte die Aussagen auf Rache aufgrund dienstlicher Auseinandersetzungen zurück, was ihm das Gericht nicht glaubte.

Die beiden jungen Frauen, mit denen er Verkehr gehabt haben soll, gaben an, dass sie sich freiwillig darauf einließen. Wäre das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verkehr mit ihnen ausschließlich vaginal durchgeführt wurde, dann hätte es M. höchstens wegen einer Ordnungswidrigkeit belangen können - und auch das lediglich, wenn der Vaginalverkehr zu einer "Delinquenz" der Minderjährigen beigetragen hätte. Doch weil es sich davon überzeugen ließ, dass es in insgesamt vier Fällen auch zum Oralverkehr kam, gilt der Feuerwehrmann als Sexualstraftäter, der kein normales Leben mehr führen kann.

M. ging zwar gerichtlich gegen diese Behandlung vor, scheiterte aber bisher. Nun hat er sich an den Obersten Gerichtshof gewandt, der feststellen soll, ob Virginia das alte Gesetz tatsächlich weiter gelten lassen darf oder ob der Bundesstaat ein neues erlassen muss, wenn er tatsächlich Oral- und Analverkehr nur für Personen zwischen 15 und 18 Jahren bestrafen will.

Irrsinn ist offensichtlich nicht auf Europa beschränkt und Falschbeschuldigung ein weltweites Phänomen


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