Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das ist Gleichberechtigung !

Sven ⌂, Wolfsburg, Saturday, 08.01.2011, 11:37 (vor 5449 Tagen) @ Informator

Ich bin doch überrascht, welch Schindluder immer noch mit dem Gleichberechtigungsbegriff getrieben wird. Und das betrifft auch, aber nicht nur, den von dir verlinkten Text. Die Kommentare zu diesem Posting machen durchaus deutlich, dass auch andere der Interpretation deutlich zuviel betreiben.

Begriffe sind definiert, ebenso wie ihr Geltungsspielraum. Sie für die eigene Denke zu okkupieren ist typisches Vorgehen von Ideologien und damit natürlich auch eine Taktik des Feminismus. "Männlich" sollte aber primär sein, sich von Fakten und nicht von Agitation leiten zu lassen.

Zunächst: Jede Form von BeRECHTigung muss sich natürlich immer auf ein spezifisches Rechtssystem beziehen. Im Falle der Gleichberechtigung sind dies die Menschenrechte, ein im Zuge der Aufklärung entstandenes humanistisches Ideal. Die Menschenrechte wiederum definieren nicht mehr und nicht weniger als die Menschenwürde, stark angelehnt im übrigen auch an das Römische Recht, die Wurzeln unseres Rechtssystems (Ius respicit aequitatem). Und innerhalb der Menschenrechte betrifft die Gleichberechtigung auch mitnichten exklusiv Frauen, vielmehr ist das Geschlecht eine Teilmenge innerhalb der Diskriminierungskriterien (im ursprünglichen Wortsinne). Eine Gleichstellung oder Gleichmachung, wie wir sie in Deutschland erleben, ist innerhalb der Menschenrechte nicht nur nicht erwähnt, sie ist explizit ausgeschlossen. Die Menschenrechte sind u.a. eine Reaktion auf die vorangegangenen katastrophalen Ideologien, die den Tod von Millionen Menschen in erster Linie dadurch rechtfertigten, dass sie ihnen die Menschlichkeit a priori absprachen.

Da die Menschenrechte u.a. von Deutschland ratifiziert wurden, war der deutsche Gesetzgeber nun natürlich gezwungen, den Grundsatz der Gleichberechtigung ins Grundgesetz aufzunehmen - und zwar im exakten Wortlaut der Menschenrechte (Artikel 3 § 3). Für Deutschland ergaben sich somit jedoch Probleme rechtlicher Art, weil sich im Rechtsvergleich zwischen den Geschlechtern eindeutige Nachteile zu Lasten der Frau ergaben, was sich primär in Vorrechten des Mannes in Ehe und Erziehung niederschlug. Aus diesem Grund war sowohl das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau" (1958) unumgänglich wie auch die Einführung des Artikels 12a (1968) als lex spezialis, da auch die exklusive Wehrpflicht des Mannes ein Verstoss gegen die Menschenrechte war.

Alles nach diesen Regelungen hat mit Gleichberechtigung NICHTS zu tun.

Es geht also nicht darum, ob der eine Lastwagen fahren darf und der andere nur Straßenbahn.
Es geht nicht darum, ob Männer in Frauentoiletten gehen dürfen oder umgekehrt.
Und es geht auch nicht darum, dass alle Menschen Freisch fressen sollen weil Männer (Löwen) das tun, oder alle Vegetarier werden sollen weil Rehe (Frauen) das tun.

Warum? Weil nichts davon weder in Menschenrechte noch Verfassung geregelt ist!

Es gibt keine Legitimation für "gleiches Geld für gleichWERTIGE Arbeit", für "gleiche Anteile von Führungskräften", "gleiche Bezahlung in unterschiedlichen Betrieben", "gleicher Anteil der Haus- und Erziehungsarbeit" und viele andere feministische Forderungen, die über die Jahrzehnte über die Männer hereingeprasselt sind. Das ist die feministische Gleichschaltung, die wir hier seit Langem beklagen, und ja lieber Lentze, DIESE Art von "Gleichem" führt in der Tat zu Krieg, weshalb wir uns ja auch im Widerstand dazu befinden.

Nur mit Gleichberechtigung hat das gar nichts zu tun


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