Was kostet einmal Baden?
Die frage hab ich mir gestellt beim lesen dieses Artikels
Dem Bundesarbeitsministerium könnte bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sein. Nach Informationen des Deutschen Landkreistages ist der Bedarf für die Warmwasserbereitung nicht in die Bemessung des Regelbedarfs eingegangen. Das war früher der Fall. Um den existenziellen Bedarf zu decken, flossen bislang 6,47 Euro für das Warmwasser in den Regelsatz der erwachsenen Hartz-IV-Empfänger ein; für deren Kinder wurde ein anteiliger Betrag in den Satz eingerechnet. Das Bundesarbeitsministerium gab zu, dass die Warmwasserbereitung nicht mehr gesondert erfasst werde. Die Kosten seien Bestandteil der Strom- und Gaskosten im Regelsatz. „Die Warmwasserproblematik wird derzeit bei uns geprüft mit dem Ziel, eine Mehrbelastung für die Kommunen zu vermeiden“, sagte eine Sprecherin von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dieser Zeitung.
Nun... wie oft, wie lange, in wie viel Wasser und wie heiß kann man baden/duschen bei diesen 6,47 Euro?
Kann mir das bitte jemand ausrechnen?
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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)
Bürokratische Rechenvorschriften
Das Bundesarbeitsministerium gab zu, dass die Warmwasserbereitung nicht
mehr gesondert erfasst werde. Die Kosten seien Bestandteil der Strom- und
Gaskosten im Regelsatz.
Die Warmwasserkosten sind seit jeher ein großer Streitpunkt beim ALGII. Da die Warmwasserbereitung oft mit der Heizung gekoppelt ist, werden die Kosten der Warmwasserbereitung mit, mehr oder weniger, dubiosen Formeln aus den Heizkosten heraus gerechnet. Das ist erforderlich weil die Heizkosten nicht im Regelsatz enthalten sind.
Wenn etwas herausgerechnet wird, weil es angeblich im Regelsatz enthalten ist, dann aber im Regelsatz nicht zu finden ist, dann ist das einfach Beschiss.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Bürokratische Rechenvorschriften
Wenn etwas herausgerechnet wird, weil es angeblich im Regelsatz enthalten
ist, dann aber im Regelsatz nicht zu finden ist, dann ist das einfach
Beschiss.
Früher, also als noch Kohlen zu heizen normal waren und das Badewasser dafür ebendamit erhitzt wurde, und es noch "Markenkohle" gab, hatten Kinder einen Anspruch auf ein paar Zentner zusätzlich, für das Baden.
Damals wusste man, die Kleinen beschmutzen sich beim draußen- spielen schon mal etwas, und baden eben mehr als Erwachsene.
Heute ist das Anders, laut Bundeslayer: Der Bedarf eines Kindes ist ein prozentualer Anteil des Bedarfs eines Erwachsenen. Also: Erwachsene einmal banden (die Woche ?, oder doch weniger?), Kinder nur alle drei Wochen ???
Oder meint die Dame, die Kinder schön vor die Play-Station setzen, damit sie nicht Schmutz berühren können?
Die im Karlsruher Urteil gemachten Forderungen an die Politik wurden nicht umgesetzt, der Harz4 Betrug geht weiter.
Und die Layerin, die gehört wegen Millionenfachem Betrug (und Volksverhetzung) vor Gericht
Meine Meinung - Dirk