Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Grundgesetz entkleidet

Rainer ⌂, Wednesday, 05.01.2011, 01:31 (vor 5490 Tagen)

Das Grundgesetz gilt als besonders geglückte Verfassung. Gleichwohl ist es oft geändert worden. Als im vergangenen Jahr das sechzigjährige Bestehen gefeiert wurde, hatte das Grundgesetz 54 Änderungsgesetze hinter sich. Mittlerweile sind es 58. Diese Zahl darf aber nicht zu der Annahme verführen, von den ursprünglich 146 Artikeln seien nur 58 geändert worden. Viele Änderungsgesetze betrafen mehrere Artikel, die Föderalismusreform I im Jahr 2006 allein 26. Zwar endet das Grundgesetz immer noch mit Artikel 146. Aber zum einen lautet auch dieser nicht mehr so wie 1949, zum anderen hat das Grundgesetz heute in Wahrheit 197 Artikel. Die Differenz versteckt sich in später hinzugekommenen, mit Buchstaben gekennzeichneten Artikeln. Nur 83 der ursprünglich 146 Artikel haben noch denselben Wortlaut wie 1949. Nimmt man die Zahl der Wörter als Maßstab, ist das Grundgesetz jetzt doppelt so lang wie anfangs.
http://fact-fiction.net/?p=5636

Hier hat sich jemand die Mühe gemacht das Grundgesetzes mit allen Änderungen zu zeigen:
http://lexetius.com/GG/Inhalt

Schaut mal unter Artikel 3. Die erste Fassung ist schon Schwachsinn. Denn wenn ich schon schreibe: "Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich", dann muss ich nicht auch noch dazu schreiben das dies auch für Männer und Frauen gilt. Die Juristen sind allerdings in der Lage jeden beliebigen niedergeschriebenen Schwachsinn ins Unermessliche zu steigern. Das ist das Wesen der Juristerei. Das vor dem Gesetz alle Gleich sind muss dann auch, so niedergeschrieben, "ganz doll durchgesetzt werden". Irgendeinem ist dann irgendwann eingefallen, dass auch Behinderte gleichberechtigt sind und hat das 1994 eingefügt. Fast 60 Jahre hat es gedauert bis man bemerkt hat, dass auch Behinderte gleichberechtigt sein sollen!

Die so genannte "Gleichberechtigung" kann maximal zwischen Staat und Bürger gelten. Ob ich jemand in mein Schlafzimmer bitte, mache ich immer noch davon abhängig ob derjenige eine Frau ist und bei einem Umzug werde ich keinen Querschnittsgelähmten fragen ob er mir beim Möbeltragen hilft. Genau so wenig werde ich einen Blinden als Fahrer einstellen.

Wer noch etwas Zeit hat kann sich auch den Artikel 23 ansehen (ganz nach unten blättern). 1990 wurde der Artikel 23 gelöscht, der bestimmt wo das Grundgesetz überhaupt gültig ist. Zwei Jahre Später gab es einen Neuen Artikel 23. Dort steht jetzt "wie doll und saugut die EU ist".

Es gibt sogar Verweise im Grundgesetz auf den Artikel 23, die jetzt völlig Unsinnig sind, weil sie sich auf den ursprünglichen Text beziehen.

Art. 144. (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Im Artikel 23 der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes werden keine Länder genannt.

Wenn ihr wählen geht, seit ihr euch sicher das der Auserkorene das Grundgesetz kennt? Eine Frage könnte nicht schaden...

Außer "ungültige Stimme" sehe ich derzeit keine Wahl.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


gesamter Thread:

 

powered by my little forum