Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Art. 20 GG,ne! Eher organisierter Putsch...

Zauberküchenmeister, Abort(nung), Monday, 03.01.2011, 09:27 (vor 5491 Tagen) @ Referatsleiter 408

Also von "legislativer" Seite aus, mache ich mir wenig Hoffnung, dass ich
im Falle der Anwendung o.g. Wehrhaftigkeit Recht bekommen würde.
Wer eine Legislative "sein Eigen" nennen darf, welche einem das aktuelle Gewaltschutzgesetz beschert hat, der braucht nun wirklich keine Feinde mehr.

Zumal ja auch der Rechtliche Status der BRD-Finanzagentur (g)GmbH seit 1990 mehr als strittig ist.

Die Schäferhund-Pudel/die Bullen holen Dich aus Deiner Bude und das Notfalls mit Gewalt.Da kannst Du noch so mit Art. 20 argumentieren. Im Zweifel schiessen die auch Dich und das in Deinen eigenen vier Wänden, insbesondere wenn Du Widerstand leistes.

Alles in Allem müsste Mann mal so richtig auf die Kacke hauen.
Mann müssste schon einen allumfassenden und gut organisierten Putsch anstreben, um wirklich was mit Gewalt zu verändern. Und danach würde eh kein Hahn mehr nach Art 20 krähen.

Also, vereint an die Waffen Brüder!


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