60 Jahre Bundesrepublik Deutschland - Wir haben fertig!
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Was kann jetzt noch kommen - außer Schlimmeres?
Aus dem Quietsch-Gelben:
http://www.dasgelbeforum.de.org/index.php?id=198008
Oliver´s Ausblicke für 2011:
Erst mal retten wir noch 23 mal den EURO,
dann 23 mal das Klima,
des weiteren retten wir in Afghanistan noch 23% der Frauenrechte.
Hier schließen wir den kläglichen Rest der Hallenbäder. Mit diesem gesparten Geld verdoppeln wir sämtliche Frauenbeauftragte und überholen nebenbei Schweden in Sachen Feminismus!
Locker!
Wenn dann noch Geld von den 123 Mrd. Neuverschuldung übrig ist beseitigen wir die Frostschäden (Schlaglöcher) des klimaerwärmten Winters!
Kachelmann beantragt Hartz44 nachdem er alle Häuser verkauft hat und wartet Ende des Jahres andächtig auf die Revision
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Liebe Grüße
Oliver
![[image]](http://img6.imagebanana.com/img/g0fnv3vg/warnhinweiskleiner.jpg)
Art. 20 GG zwingt uns Bürger zum Handeln!
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert. In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs.1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Wer nichts macht, verstößt gegen das Grundgesetz und macht sich strafbar!
Weiterlesen bei Wikpedia: "Aus dem Blickwinkel der christlichen Rechtsethik wird Huber dabei von dem Grundgedanken geleitet, dass die Pflicht zur Fürsorge für die Mitmenschen im Extremfall das Eingreifen gegen eine politische Obrigkeit nötig mache, wenn diese Obrigkeit den Bürgerinnen und Bürgern beharrlich Schaden zufüge. Insofern Huber sich von einem solchen Grundgedanken leiten lässt, nähert er sich dem Denken des amerikanischen Transzendentalisten Henry David Thoreau (1817–1862) an, der formulierte: „Wenn aber das Gesetz so beschaffen ist, dass es notwendigerweise aus dir den Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann brich das Gesetz.“ Aus der christlichen Rechtsethik sowohl Hubers als auch Thoreaus ist klar zu erkennen, worin das entscheidende Kriterium für die Legitimität des Widerstands liegt: im Blick von unten."
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
Jahresrückblick - Toll 2010! die Bananenrepublik
Jahresrückblick - Toll 2010! die Bananenrepublik
http://www.youtube.com/watch?v=CmMrlN5WWnU&feature=player_embedded
Art. 20 GG,ne! Eher organisierter Putsch...
Also von "legislativer" Seite aus, mache ich mir wenig Hoffnung, dass ich
im Falle der Anwendung o.g. Wehrhaftigkeit Recht bekommen würde.
Wer eine Legislative "sein Eigen" nennen darf, welche einem das aktuelle Gewaltschutzgesetz beschert hat, der braucht nun wirklich keine Feinde mehr.
Zumal ja auch der Rechtliche Status der BRD-Finanzagentur (g)GmbH seit 1990 mehr als strittig ist.
Die Schäferhund-Pudel/die Bullen holen Dich aus Deiner Bude und das Notfalls mit Gewalt.Da kannst Du noch so mit Art. 20 argumentieren. Im Zweifel schiessen die auch Dich und das in Deinen eigenen vier Wänden, insbesondere wenn Du Widerstand leistes.
Alles in Allem müsste Mann mal so richtig auf die Kacke hauen.
Mann müssste schon einen allumfassenden und gut organisierten Putsch anstreben, um wirklich was mit Gewalt zu verändern. Und danach würde eh kein Hahn mehr nach Art 20 krähen.
Also, vereint an die Waffen Brüder!