Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichstellung <=> Gleichberechtigung

agensleser, Tuesday, 28.12.2010, 22:32 (vor 5497 Tagen) @ __V__

1. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es (noch) keine
Verfassung.
Zumindest jemand aus dem Politikwesen sollte diese
Formulierung nicht verwenden, bzw. verwechseln.

Das ist wohl auch anderen aufgefallen:

Was steht da im Schreiben des Kanzleramts?

“… In Deutschland ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verfassung verankert”

Dazu darf man feststellen:

- Deutschland hat ein Grundgesetz, keine Verfassung
- Dort steht im Artikel 3, Absatz 2: Gleichberechtigung

Im Wortlaut: “3.2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Gleichberechtigung und Gleichstellung haben nichts(!) miteinander zu tun. Gleichberechtigt meint nämlich:

1. gleiche Rechte
2. gleiche Pflichten
3. gleiche (Eigen)Verantwortung

Den Punkt 1. haben wir schon lange erreicht, von 2. und 3. sind wir weit entfernt in diesem Land.

Gleichstellung heißt im Gegenteil: Alle müssen zur gleichen Zeit ins Ziel kommen, der langsamste Part gewinnt. So z.B. zu finden in wachsweichen Formulierungen, wie: “bei gleicher Eignung werden …. usw.” Vielleicht gibt es deshalb ja den Begriff der “Gleichstellung”, der die “positive Diskriminierung” auch noch sprachlich legitimieren und allimentieren soll.

Wenn das Bundeskanzleramt also solche Formulierung wie “Gleichstellung in der Verfassung” benutzt, dann lässt das tief blicken.

Es ist ein Offenbarungseid und keine Offenbarung.
“Männerfeindlichkeit stoppen” stört da nur


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