Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ohne Moos ist nix los

Rainer ⌂, Tuesday, 28.12.2010, 21:04 (vor 5497 Tagen) @ ausWien

Das hast Du falsch verstanden es geht nicht um offizielles oder nicht
offizielles Einkommen.

Du hast das falsch verstanden. Wenn kein offizielles Einkommen und kein offizielles Vermögen da ist, wenn also nichts von Wert mir zuzuordnen ist, greift jede Pfändung ins Leere. Es ist dann völlig egal was als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt herangezogen wird und wie hoch der Unterhalt ausfällt. Wo nichts zu holen ist, endet jedes Recht.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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