Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Konfessionslose zahlen aus Unwissenheit Kirchensteuer

phaidros52, Malta, Tuesday, 28.12.2010, 10:47 (vor 5497 Tagen)

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33931/1.html

Konfessionslose zahlen aus Unwissenheit Kirchensteuer

Wolfgang Timm 28.12.2010

Heidensteuer - besonderes Kirchgeld in sogenannten glaubensverschiedenen Ehen – Steuertipp

Sie sind konfessionslos und möchten keine Kirche finanziell unterstützen. Deshalb sind Sie aus der Kirche ausgetreten. Vielleicht haben Sie aber einen der vielen Wege übersehen, die die Kirchen haben, um trotzdem an Ihr Geld zu kommen. Es handelt sich dabei um das "besondere Kirchgeld". Es scheint, als hätten Sie das immer dann zu zahlen, wenn (1) zwar Sie selbst keiner Kirche angehören, wohl aber Ihr Ehepartner, und (2) Sie selbst deutlich mehr verdienen als Ihr Ehepartner.

Das ist allerdings nicht ganz richtig, denn es gibt anscheinend eine Möglichkeit, wie Sie trotz der obengenannten Bedingungen (1) und (2) kein besonderes Kirchgeld zahlen müssen. Diese Lösung hätte nicht nur erfreuliche finanzielle Konsequenzen für Sie persönlich, sondern auch für die weltanschaulichen Verbände, die Sie finanziell fördern.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 2 BvR 816/10 vom 28.10.2010 die Verfassungsgemäßheit des besonderen Kirchgeldes bestätigt.

......

Am Beispiel Bayerns werden die Weltanschauungsgemeinschaften mit Körperschaftsrechten aufgeführt, die sich dem weltlichen Humanismus verbunden fühlen. Mitglieder dieser Gemeinschaften müssen sich nicht am besonderen Kirchgeld beteiligen. Die Mitgliedsbeiträge betragen in der Regel einen mittleren zweistelligen Eurobeitrag (ab ca. 60€). Mitglieder können auch aus einem anderen Bundesland kommen. So kann zum Beispiel ein Berliner Mitglied im Bund für Geistesfreiheit Fürth K.d.ö.R. werden und ist dann nicht mehr verpflichtet, besonderes Kirchgeld in Berlin zu zahlen.

Leserzuschrift dazu:

Der Autor dieses Beitrags war von diesem Problem auch betroffen
Killer-Plautze (mehr als 1000 Beiträge seit 29.08.07)
Kürzlich in die Problematik reingerutscht, daß das "besondere"
Kirchengeld in unserer Situation fast höher ausfiel als die
Lohnsteuer der Frau, aber ausschließlich von ihr zu tragen ist, bin
ich auf den Zug aufgesprungen und habe mit Hinweis auf das zitierte
Verfahren Widerspruch eingelegt. Begründet hatte ich den Widerspruch
wie folgt:

1. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Erhebung der
Steuer formal von der Art der Veranlagung abhängt
2. Verstoß gegen das Recht der informellen Selbstbestimmung,
insbesondere darauf, aus der Kirche austreten zu dürfen, ohne de
facto trotzdem zur Kirchensteuer herangezogen zu werden. In unserer
Situation entspricht das "besondere" Kirchengeld in etwa der
Kirchensteuer, die anfallen würde, wenn beide in der Kirche wären.
Formal ist das Kirchgeld zwar ausschließlich von meiner Frau zu
tragen, de facto habe ich es bezahlen müssen.
3. Tatsächlich wirkt in unserer Situation das "besondere" Kirchengeld
erdrosselnd, d.h. das "besondere" Kirchengeld behindert die
Religionsausübung meiner Frau, da es sich nach Abzug aller Abgaben
und Kosten für sie nicht lohnt, weiter zu arbeiten, ohne aus der
Kirche auszutreten.

Da das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtssprechung
sich regelmäßig im Zweifel immer für die Kirche ausgesprochen hatte,
machte ich mir in der Sache wenig Hoffnung. Das es sich aber einfach
zurücklehnt mit der Begründung, es sei schon alles entschieden, ist
der blanke Hohn. Wie dem auch sei, in der Annahme, daß die
Verfassungsbeschwerde nicht durchkommt, ist meine Frau zeitgleich zum
Widerspruch aus der Kirche ausgetreten und hat damit bestätigt, daß
das "besondere" Kirchengeld die Religionsausübung behindert. Für die
Kirchen ist dieses Urteil alles andere als ein Erfolg, da wir nicht
die einzigen sind und zudem als Multiplikator wirken. In Zukunft
bekommt die Kirche von uns gar nichts mehr, und wir sagen es allen
weiter!

Ph

--
Belinda was mine 'til the time that I found her
Holdin' Jim
And lovin' him
Then Sue came along, loved me strong, that's what I thought
Me and Sue,
But that died, too.

I stay what I am
A solitary man


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