Staunen, auf ganzer Breite
obwohl es nur ganz klitzekleine, gespürte Veränderungen sind, meiner Meinung nach auch nur erzwungene, eben vom europ.Gerichtshof Aber schaut selber
Die feministische Partei Deutschlands, ausgerechnet die Kühnast - Palladine, zeigen, wenn auch erzwungen, Erkenntmisbereitschaft, sogar das Wort VATER kommt in Verbindung mit RECHTE vor.:
Auch beim Umgangsrecht muss Kindeswohl im Mittelpunkt stehen
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Umgangsrecht biologischer, aber rechtlich nicht anerkannter Väter mit ihren Kindern betreffend, erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In diesem Urteil wird richtigerweise festgestellt, dass Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Interesse eines Kindes bzw. dessen biologischen Vaters schützt, eine familiäre Beziehung aufzubauen. Eine Beziehung zwischen Kind und Vater kann nur durch deren direkten Kontakt aufgebaut werden. Hierfür bietet das Umgangsrecht die rechtliche Möglichkeit. Der Kontakt eines Kindes zu seinem biologischen Vater muss nach dem aktuellen Urteil auch dann rechtlich durchgesetzt werden können, wenn zuvor zwischen Kind und Vater keine soziale Beziehung bestanden hat.
Die aktuelle deutsche Rechtslage wurde unterschiedlichen Lebenssituationen nicht vollständig gerecht. Dies betrifft Fälle, in denen bisher keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und biologischem, aber rechtlich nicht anerkanntem Vater besteht. Das Interesse des Kindes am Kontakt zu seinem biologischen Vater hatte keine gesetzliche Grundlage, ebenso wenig das entsprechende Kontaktinteresse dieses Vaters.
Die Bundesjustizministerin fordert zurecht, dass nach dem Sorgerecht nun auch das Umgangsrecht auf den Prüfstand muss. Bis heute liegt allerdings trotz mehrfacher Ankündigung kein Vorschlag zur Neuregelung des Sorgerechts auf dem Tisch. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier endlich aktiv zu werden. Außerdem muss die Bundesregierung auch das aktuelle Urteil des EGMR zeitnah umsetzen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Und noch ein "Stauner":
Da bekommt doch wirklich ein Vater das Sorgerecht, weil SIE das Kind nicht richtig in die Schule schicken, sondern sich ins Ausland verdrücken will, der neue Stecher will es so:
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Auswanderungswunsches und ungesicherter Beschulung der Kinder im Ausland....
Staunen, auf ganzer Breite
Und noch ein "Stauner":
Da bekommt doch wirklich ein Vater das Sorgerecht, weil SIE das Kind nicht
richtig in die Schule schicken, sondern sich ins Ausland verdrücken will,
der neue Stecher will es so:Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen
Auswanderungswunsches und ungesicherter Beschulung der Kinder im
Ausland....
Das ist weniger erstaunlich, so haben bundesdeutsche Gerichte immer geurteilt bei binationalen Ehen. Vom deutschen Schulsystem korrekt erzogene Kinder fürs Vaterland sind so wichtig, dass im Zweifel sogar mal ein Vaterschwein die Kinder betreuen darf. Auch dafür gabs schon Feuer von EGH und EU
Staunen, auf ganzer Breite
Das ist weniger erstaunlich, so haben bundesdeutsche Gerichte immer
geurteilt bei binationalen Ehen. Vom deutschen Schulsystem korrekt erzogene
Kinder fürs Vaterland sind so wichtig, dass im Zweifel sogar mal ein
Vaterschwein die Kinder betreuen darf. Auch dafür gabs schon Feuer von EGH
und EU
Es sollte doch eher lauten:"...korrekt erzogene Kinder für´s Mutterland..."
im Geiste des "feministisch-korrekten" Frontalunterrichts mit eingeschränkter
"Bewegungsfreiheit" zu Gunster einer ausgeweiteten Ritalin-Pädagogik...