Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Aus § 3:
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.
(5) Im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen gilt dieses Gesetz, es sei denn,
das Bundesministerium der Verteidigung erklärt es im Einzelfall zur Gewährleistung
der Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der eingesetzten Truppen für nicht oder nur
eingeschränkt anwendbar; in diesem Fall hat das Bundesministerium der Verteidigung den
Deutschen Bundestag hierüber unverzüglich zu unterrichten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgleig/gesamt.pdf
Jo, Quote wollen die Mädels schon, aber wenn's mal hart auf hart kommt (also mal nicht Sesselfurzerei in der geheizten Kaserne angesagt ist) und es darum geht, den Job zu machen, dann will davon plötzlich keiner mehr was wissen.
Eine einzige Heuchelei, das Ganze...
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