Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Weihnachten ist doch das Fest...

Bombe 20, Friday, 24.12.2010, 05:48 (vor 5501 Tagen) @ Müller

...an dem gefeiert wird, daß die definierende Religion Deutschlands damit begann, daß einem verheirateten Handwerker das Kind eines anderen untergejubelt wurde.
Dem leiblichen Vater -ein reichlicher Alpha übrigens- ist immerhin zugutezuhalten, daß er einiges unternommen hat, um dem "sozialen Vater" mitzuteilen, daß das Baby in der Krippe nicht sein eigenes ist, trotzdem hat sich die Mutter offenbar nie um Unterhalt bemüht*. So mußte der Zimmermann aus seinem sicher nicht allzu reichlichen Einkommen für das untergeschobene Kind sorgen, aber als sich herausstellte, daß der Junge berühmt und einflußreich werden würde, war es plötzlich doch wieder wichtig, daß der prominente Vater genannt wurde. Allerdings hatte der auch einen unschlagbaren Vorteil: Er wußte nicht nur, daß die Mutter schwanger war, er konnte auch sicher sein, daß das Kind tatsächlich von ihm stammte; heute wäre sowas strafbar.

Die Mutter selbst hatte die längste Zeit zu dem ganzen offenbar keine Meinung. Zwar konnte sie kaum behaupten, der Handwerker sei der leibliche Vater, da sie ihm offenbar direkt ab der Hochzeit die Erfüllung der ehelichen Pflicht verweigert hatte, aber sie hatte offenbar auch kein Problem damit, sich und ihr Kind von ihm, da er nunmal greifbar war, durchfüttern zu lassen. (Ob sie überhaupt etwas gesagt hätte, wenn die Lüge nicht so offensichtlich gewesen wäre, halte ich für fraglich. Gut möglich auch, daß sie, als es opportun war, den prominenten leiblichen Vater wieder ins Spiel brachte.)

"Vater, warum hast Du mich verlassen?" Manchmal frage ich mich, welchen er da wohl meinte; gerüchteweise soll er ja jetzt bei seinem leiblichen Vater leben - allerdings wurde diese Entscheidung auch nicht von einem Familiengericht getroffen.

Wirre Gedanken spät in der Nacht:
Bombe 20

* Man sollte allerdings auch so fair sein, ihr zugute zu halten, daß sie einen Umgang des leiblichen Vaters kaum hätte verhindern können. Quasi ist also der EGMR sowas wie ein vorgezogenes jüngstes Gericht

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Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...


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