Zur Forderung der SPD nach kostenloser Verhütung für Frauen
Es sind die Frauen, die nach dem Sex sicher herausfinden können ob sie schwanger sind.
Es sind die Frauen, die nach der Empfängnis bestimmen können, ob sie die Schwangerschaft annehmen oder nicht.
Es sind die Frauen, die nach der Geburt die Wahl haben, ob sie das Kind aufziehen möchten oder nicht.
Und es sind die Männer, die bei alledem nahezu nichts gegen den Willen der Frau unternehmen können und deren finanzielles Schicksal auf Lebenszeit in die Hände der Frauen gelegt wird. Die, wenn sie arm sind, eigentlich niemals aus der Schuldenfalle Unterhalt rauskommen und die dadurch arm werden, falls sie es nicht vorher schon waren.
Man könnte nun meinen eine Partei die sich Gleichberechtigung, bzw sogar die totale Gleichstellung auf die Fahnen schreibt, würde zumindest ein bisschen Einsicht zeigen und kostenlose Verhütungsmittel, wenn nicht nur für Männer, so doch zumindest für beide Geschlechter gleichermassen fordern.
Und doch sind es nun wieder die Frauen, die bei der Schwangerschaftsverhütung das "Rundumsorglos-Paket" bekommen sollen. WELCH EIN HOHN!!!
Und: Es ist der Gesetzgeber, der genau bescheid weiß was für ein wertvolles Pfrund er den Frauen in die Hände legt. Wer noch daran zweifelt und glaubt, den Politikern wäre das nicht bewusst, der soll sich einmal die §§ 47 a und b des Arzneimittelgesetzes ansehen.
Diese Paragraphen bestimmen einen sogenannten Sondervertriebsweg, der sicherstellen soll, dass die von ihm erfassten Stoffe nur einem sehr sehr begrenztem Personenkreis und vertrauenswürdigem Personenkreis zugänglich sind.
Das sind bestimmt viele Stoffe, könnte man denken. Immerhin können nicht wenige hochwirksame Medikamente auch in geringen Dosen, beispielsweise zum Mord an Menschen verwendet werden. Man mag es kaum glauben, aber falsch Gedacht.
Nur 2 Arten von Medikamenten sind nach Ansicht des Staates derart gefährlich für eine funktionierende Gesellschaft, dass es einer besonderen gesetzlichen Regelung bedarf, um Missbrauch zu verhindern.
1.Diamorphinhaltige (Heroin) Medikamente zur Entzugsunterstützung.
- Abgabe nur an zugelassene Einrichtungen in Verbindung mit einer Verschreibung eines dort behandelnden Arztes
(Ende des Gesetzes)
2. Mittel zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch
Abgabe nur an:
1.1 Zugelassene Einrichtungen
1.2. Auf Verschreibung eines dort behandelnden Arztes
2.1. Jedes Medikament ist vom Hersteller fortlaufen zu numerieren
2.2. Über jede abgegebene Einheit ist genauestens Buch zu führen (wie bei einer Schusswaffe!)
2.2. Gegen unbefugten Zufriff gesondert zu sichern (wieder, wie bei einer Schusswaffe)
2.3. Über die Behandlungen und die Abgabe ist Buch zu führen und auf Verlangen der Behördern vorzulegen
Zufall? Wers glaubt...Die wissen ganz genau das mit Schwangerschaften und den daraus resultierenden Unterhaltsansprüchen männliche Existenzen Tag für Tag zerstört werden! Und anstatt einen Weg zu finden, die Rechte fair zu verteilen, verteidigen sie Unrecht bis zum äussersten!
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__47a.html
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"In dubio pro femina - Im Zweifel für die Frau"
Grunsatz westlicher Gesetzgebung und Rechtsauslegung