Bundesgricht gibt Täter Recht
Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Für das Bundesgericht ist es nicht einfach eine Vergewaltigung, nur weil hinterher die Opferin das sagt. Sie muss schon voher Nein sagen, nicht erst hinterher.
Das Bundesgericht ist aber sowas von altmodisch...
Im Urteil wird die Beweiswürdigung des Freiburger Kantonsgerichts als ungenügend und willkürlich beanstandet. Das Gericht habe nicht konkret begründet, worin die für eine Vergewaltigung erforderliche Nötigungshandlung bestanden habe. Es habe nur ausgeführt, dass die junge Frau in die sexuellen Handlungen nicht eingewilligt habe.
Das reiche aber nicht aus. Es sei nicht auszuschliessen, dass sich das Mädchen dem Willen des Verurteilten und der anderen Teilnehmer gefügt habe, wenn auch vielleicht widerwillig. Dafür spreche etwa die Aussage einer Zeugin, wonach die junge Frau naiv gewesen sei und sich deshalb auf die Sache eingelassen habe.
Laut der Zeugin habe sie den mit ihr befreundeten Verurteilten nicht verlieren wollen und deshalb alles gemacht, was er gesagt habe. Der Beschwerdeführer weise in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass die Frau auf die Frage nach Gruppensex nicht klar mit «Nein>, sondern nur unbestimmt geantwortet habe.
http://www.20min.ch/news/bern/story/Hat-sich-das-Maedchen-gefuegig-gemacht--10177173