Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Prantl tickt aus

SZ Leser, Tuesday, 21.12.2010, 23:25 (vor 5504 Tagen)

„Das Recht der Spermien“

So denunziert der Vorsteher einer ehemals renommierten Zeitung das nun durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestärkte Recht leiblicher Väter.

Es geht um die Fälle, in denen der biologische Vater von Geburt an absolut nichts mit dem Kind zu tun hatte oder zu tun haben wollte; um die Fälle, in denen er die Möglichkeit gehabt hätte, die Vaterschaft anzuerkennen, es aber nicht getan hat und die Mutter die Feststellung nicht betrieben hat; womöglich deshalb, weil sie einen neuen Partner fand, der dem Kind Vater wurde und der die Vaterschaft anerkannte. In diese Familien wirft das Gericht sein Urteil. Es erzwingt eine Beziehung, wo keine ist. Es stellt Biologie über Familienwohl; es zwingt den Gesetzgeber, das Umgangsrecht abträglich zu ändern.

Pudelscheiß der übelsten Sorte. Wenn es um Unterhalt geht, ist diese Beziehung, die laut Prantl keine ist, überaus präsent und nicht zu leugnen. Hier hat offensichtlich ein Gericht nur gefolgert, daß, wer A sagt, auch B sagen muß. Simpel-Logik, die auch für ein Zeitungshündchen einsichtig sein sollte.

Die Kommentatoren des Prantl-Auswurfs haben da mehr Durchblick. Hier

Prantl tickt aus

jens_, Tuesday, 21.12.2010, 23:59 (vor 5504 Tagen) @ SZ Leser

Es geht um die Fälle, in denen der biologische Vater von Geburt an
absolut nichts mit dem Kind zu tun hatte oder zu tun haben wollte;

Ein simpler Zirkelschluss: ein entsorger Vater hat nichts mit dem Kind zu tun, weil die Mutter ihn daran hindert und das wird als Grundlage genommen und diesen Zustand zum natuerlichen Dauerzustand werden zu lassen.
Die SZ hat es geschafft, das niedrige Niveau von Spiegel, Zeit, taz, etc. noch zu unterbieten, wozu das Jugendwort Niveaulimbo ganz gut passt ;)

Meine Mail an den Verein:

Timothy, Wednesday, 22.12.2010, 01:14 (vor 5503 Tagen) @ SZ Leser

politik-online@sueddeutsche.de

Sehr geehrter Herr Prantl,

bei Ihrem Kommentar zum Sorgerechtsurteil des EGMR frage ich mich, ob Sie sich überhaupt die Mühe gemacht haben das Urteil, bzw. zumindest die Pressemitteilung zu lesen, bevor sie auf die im Gegensatz zu den Müttern, quasi Lobbylosen Väter einprügeln.

Sie schreiben:
"Dieses Urteil redet vom Kindeswohl, fragt aber wenig danach und schon gar nicht nach der Situation der Familie, in der das Kind lebt. Es sagt nur: Vater ist Vater, unabhängig davon, wie er sich bisher verhalten hat. Auch wenn er sich gar nicht verhalten hat, wenn er sich nie um sein Kind gekümmert hat - auch dann soll er künftig, noch nach Jahren, den Umgang mit dem Kind erzwingen können."

Das Gericht sagt:

"Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Artikel 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, NICHT dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der NUR deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, WEIL deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten ABGELEHNT hatten."

Die Konsequenz aus dem, was Sie zu diesem Fall schreiben ist, das es Ihrer Meinung nach vollkommen in Ordnung ist, das die Mutter willkürlich bestimmt ob der Vater die Kinder sehen kann oder nicht. Denn genau so war es in diesem Fall, der Vater wollte Kontakt zu dem Kind seitdem es geboren war, was die Mutter zusammen mit Ihrem Mann verhinderte.

Wahrscheinlich finden sie es ausserdem vollkommen in Ordnung, wenn die Mutter, unabhängig von diesem Fall, nichtsdestotrotz Unterhalt von dem Vater verlangt, denn dann ist sie plötzlich wieder greifbar da, die väterliche Pflicht in Einklang mit dem mütterlichem Wahlrecht, nicht wahr? Sie werden bestimmt eine pfiffige Begründung haben um diesem Widerspruch zu rechtfertigen, ohne auch nur im entferntesten an eine Diskriminierung von Vätern zu denken.

In dubio pro femina lautet wohl Ihr Kredo.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle:
http://cmiskp.echr.coe.int////tkp197/viewhbkm.asp?action=open&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649&key=87...

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"In dubio pro femina - Im Zweifel für die Frau"

Grunsatz westlicher Gesetzgebung und Rechtsauslegung

Meine Mail an den Verein:

Pööhser Frauenfeind, Wednesday, 22.12.2010, 09:01 (vor 5503 Tagen) @ Timothy

Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der NUR deswegen keinen Kontakt zu den
Zwillingen hatte, WEIL deren Mutter und rechtlicher Vater seine
entsprechenden Bitten ABGELEHNT hatten."

Sehr schön. Kurz und bündig den Stuss des Herrn Prantl in seine Einzelteile zerlegt.

Gut, dass es das Internet gibt. Es ermöglicht eigene Recherchen mit geringem Aufwand. Der Leser kann sich informieren. Die blasierten Meinungsmacher der sogenannten "Qualitätsmedien" (ich muss lachen) haben noch nicht begriffen, dass ihre Zeit abgelaufen ist. Wer für einen solchen Schrott noch Geld bezahlt, der ist selber schuld.

In dubio pro femina ... ein pawlowscher Reflex.

PF

Da hat sich in der SZ wohl nichts geändert

eman, Wednesday, 22.12.2010, 10:49 (vor 5503 Tagen) @ SZ Leser

Genau wegen solcher Sachen habe ich die SZ irgendwann in den Wind geschossen, obwohl ich dann einige Sachen erstmal jeden Tag vermisst habe. Prantl kann da allerdings weniger Schaden anrichten als als Amtsrichter, der er früher war. (Sofern mich meine Erinnerung da nicht täuscht.)

Es gilt nur das Recht der Eierstöcke

pappainaustria, Wednesday, 22.12.2010, 12:19 (vor 5503 Tagen) @ eman

- kein Text -

Pui Deibel

Narrowitsch, Berlin, Wednesday, 22.12.2010, 15:25 (vor 5503 Tagen) @ SZ Leser

Deutsche Justiz, deutsche Politik und die angeblich vierte, die kontrollierende Gewalt zeigen täglich, was sie vom Recht halten; - nicht viel. Oder besser gesagt: sie halten es für ein Instrumentarium zur Legitimation der Ausdehnung ihrer erbärmlichen Vorstellungen, wie soziales Leben statt zu finden hat. Der österreichische Papa bemerkt - richtig -es existiere nur noch ein Recht der Eierstöcke und Timothy schreibt der SZ ins Poesiealbum, dass es vielleicht für die Zunft der Schreiberlinge ratsam wäre, einfach mal Fakten zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich diesen gedruckten Mist anschaut, müßte eigentlich grübeln, ob sich Pantl und Konsorten, auch Gerichte und Politik,"nur" bei Geschlechterproblemen aufführen,wie sie sich aufführen, oder ob die Grundlagen der soviel gepriesenen Demokratie zerfallen.

Irgendwie ist es schade, dass mit dem über alle hereinbrechenden angeblich so tollen Neuem und Verändertem jedes Schamgefühl über den Jordan ging.

An Prantels Stelle würde ich mindestens ein Jahr lang die Backen halten und als Chefredakteur der SZ dafür sorgen, dass ausschließlich Leute in meinem Blatt schreiben, die Mindestanforderungen an den Beruf erfüllen.

Vielleicht sollte sich die Polit-und Medienkaste weniger um menschenrechtliche Schweinereien in Weißrussland kümmern und besser zunächst den eigenen Stall ausmisten.

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

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