Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geburt: Auch ein Akt von häuslicher Gewalt!

Wasserhund, Sunday, 19.12.2010, 21:32 (vor 5506 Tagen) @ Rainer

Wenn man Gewalt so definiert, wie Feministinnen dies im Kontext des GewSchG tun, dann ist jede Frau gewalttätig. Erst Recht und vorsätzlich gegen die eigenen Kinder.

Wenn Frau Schwarzer meint, dass der Zeugungsakt ein Akt der Unterwerfung ist, dann ist für mich die Geburt ebenfalls ein Aktvon häuslicher Gewalt. Wer bitteschön fragt denn das Kind, ob es das überhaupt will und faktisch gesehen, schmeißt die Frau/Mutter ihr wehrloses Kind faktisch das erste Mal schon raus. Das ist unstrittig häusliche Gewalt und sollte mal von den Rechtswissenschaftlern dieses Landes untersucht werden. Wenn eine Frau ihr Kind faktisch rausschmeißt, dann sollte das Sorgerecht sofort und alleinig auf den Vater übergehen, die Frau zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden. Ein Mutterschaftstest erübrigt sich, Beweise gibts ja genügend!


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