Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das muss die Frau für ?Volksverhetzung? gehalten haben

Moni ⌂, NRW, Thursday, 08.03.2007, 11:31 (vor 6855 Tagen)

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz erlaubt ist. Tausende würden sich sonst strafbar machen ? auch Claudia Roth.

Eigentlich hatte alles ganz harmlos angefangen. Eine Mutter im Allgäu räumte im Herbst 2002 das Zimmer ihres halbwüchsigen Sprösslings auf. Allerdings fand sie dabei einen Katalog der Versandfirma ?Nix Gut?, in dem sie unter anderem das Motiv eines durchgestrichenen Hakenkreuzes sah. Das muss die Frau für ?Volksverhetzung? gehalten haben, denn sie erstattete Anzeige gegen das Unternehmen.

Nun soll der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung treffen, ob in Deutschland Anti-Nazi-Symbole, also etwa durchgestrichene, zerteilte, zerschlagene oder zerfetzte Hakenkreuze, verfassungsfeindliche Symbole sind. Der Inhaber des Winnender Versandhandels, Jürgen Kamm, hat sich nach einer Verurteilung zur Zahlung von 3600 Euro durch das Landgericht Stuttgart an den BGH gewandt. Sollte dieser die Revision am Donnerstag ablehnen, ist mit der Urteilsverkündung, die voraussichtlich einige Zeit später kommen wird, jedes durchgestrichene Hakenkreuz in Deutschland strafbar. Tausende Menschen würden sich strafbar machen.

Quelle und mehr:
http://www.focus.de/politik/deutschland/hakenkreuze_nid_45971.html

Gruß
Moni

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http://www.weltweite-tierschutz.org/


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