Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stimmt

Wasserhund, Sunday, 19.12.2010, 14:02 (vor 5506 Tagen) @ Leser Offline

Brave New World eben,
denn in Deutschland meint man:
"Operschutz heißt Täterinnenschutz"
Frag mal die Kinder, deren Wohl im angeblichen so wichtigen Fokus steht

Die AnwältIn der Ex kündete im Familiengericht "Geht es der Mutter gut, dann geht es dem Kind gut!" Ist eine feministische Botschaft! In diesem Wirtschaftssystem ist es nun mal so, dass da wo es Gewinner gibt, es auch Verlierer geben muss! Das ist eine Art von "Umverteilung", so wie arm und reich! Der Umkehrschluss aus der obigen Aussage ist doch eigentlich: "Wenn es der Frau gutgehen soll, dann muss es dem Mann schlecht gehen!"

.... und genauso ist das Gewaltschutzgesetz "gestrickt"! Ein Mann der NICHT zuschlägt, ist im Kontext dieses Gesetzes einfach nur dumm. Dieses Gesetz, was ja unter der Rubrik "Recht und Gesetz" läuft, fordert förmlich das Männer zuschlagen. Denn bestraft werden kann nur (theoretisch) der, der schuldig ist. Also wer verurteilt wird, ist schuldig und muss vorher zuschlagen! Ihr könnts mir glauben, die Wahrheit zu beteuern bringt nichts, als Mann ist man prinzipiell als Täter abgestempelt, auch wenn dem Gericht offensichtlich wird, dass die Alte vorher in einem Karnevalsladen war und sich mit Filmblut, Blaue-Flecke-Tattoo´s und Jammergeschrei-MP3´s ausgestattet hat.

Übrigens: Wenn kein Hass mehr gepredigt werden soll, dann müsste dieses GewSchG als eines der ersten Gesetze verschwinden. Es ruft zu Hass und Gewalt auf!


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