"Dass sie nicht aus Böswilligkeit oder Rache gehandelt hat."
"Vielleicht wurde sie in ihrer Fraulichkeit schwer getroffen", sagte Richter Gros in seiner Urteilsbegründung. Und er stellte klar: "Dass sie nicht aus Böswilligkeit oder Rache gehandelt hat."
Wenn ich mich in meiner Männlichkeit schwer getroffen fühle schützt mich das aber NIE vor Verurteilung!
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- Was passierte, war für sie eine gefühlte Vergewaltigung! -
Robin Hood,
19.12.2010, 01:12
- Was passierte, war für sie eine gefühlte Vergewaltigung! -
der_quixote,
19.12.2010, 04:31
- "Dass sie nicht aus Böswilligkeit oder Rache gehandelt hat." - Steuerzahler, 19.12.2010, 06:39
- Schwachsinn! -
Caligula,
19.12.2010, 06:51
- Jaja, der böse Musel soll BLUTEN - Gaius, 19.12.2010, 11:45
- Jedes mal wenn ich mein Portmonai zücke... - Kritiker, 19.12.2010, 06:56
- Was eine Schlampe -
Imageberater,
19.12.2010, 07:29
- Das wirst Du bald... - Flint, 19.12.2010, 12:31
- Was eine Schlampe - Holger, 19.12.2010, 19:42
- Was passierte, war für sie eine gefühlte Vergewaltigung! -
der_quixote,
19.12.2010, 04:31