Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Dass sie nicht aus Böswilligkeit oder Rache gehandelt hat."

Steuerzahler, Sunday, 19.12.2010, 06:39 (vor 5506 Tagen) @ der_quixote

"Vielleicht wurde sie in ihrer Fraulichkeit schwer getroffen", sagte Richter Gros in seiner Urteilsbegründung. Und er stellte klar: "Dass sie nicht aus Böswilligkeit oder Rache gehandelt hat."

Wenn ich mich in meiner Männlichkeit schwer getroffen fühle schützt mich das aber NIE vor Verurteilung!


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