Was passierte, war für sie eine gefühlte Vergewaltigung!
Ulm / Göppingen. Freispruch im Prozess um eine Vergewaltigung in Göppingen: Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht waren sich einig - Murat Ü. ist unschuldig.
Am Schluss ging alles ganz schnell. Sah es um die Mittagszeit noch danach aus, dass womöglich ein dritter Verhandlungstag notwendig wird, war nach dem Vortrag einer Glaubwürdigkeits-Gutachterin klar: Die Vorwürfe gegen Murat Ü. (18) sind nicht länger zu halten. Demnach hat er im Juni nicht die heute 19-jährige Stefanie M. in Göppingen vergewaltigt. Er wurde freigesprochen, das Verfahren gegen seinen Freund Ferhat G. (19) wegen versuchter Nötigung wurde eingestellt.
Es kommt nicht alle Tage vor, dass vor Gericht alle Parteien einhelliger Meinung sind. Wenn dann der Vorsitzende Richter Reiner Gros noch das "brillante Plädoyer" von Oberstaatsanwältin Brigitte Lutz lobt und nicht einmal die Verteidigung widerspricht, sondern sich gar den Worten der Anklage anschließt, dann ist das durchaus denkwürdig. Doch den Verfahrensbeteiligten war am Freitag auch gar nichts anderes übrig geblieben. Zu sehr hatte sich das angebliche Opfer in Widersprüche verwickelt, konnte sich mal an dies, mal an jenes nicht mehr erinnern, machte plötzlich andere Angaben als bei der polizeilichen Vernehmung - um es mit den Worten der Staatsanwältin zu sagen: "Sie war einfach nicht glaubhaft."
Noch während die Gutachterin nichtöffentlich die Aussagen des vermeintlichen Opfers Stück für Stück seziert und schonungslos offenlegt, was alles nicht stimmen kann, stürmt Stefanie M. aus dem Gerichtssaal und rennt zu ihren Freundinnen. Empört berichtet sie vom Ergebnis des Gutachtens: "Ich hab also gelogen. Das gibt einen Freispruch." Die restlichen Ausführungen will sie nicht mehr hören. Die Urteilsverkündung verfolgt sie später aus der letzten Reihe. Ihr Stuhl am Tisch der Nebenklage neben ihrer Anwältin bleibt leer.
Dabei unterstellt ihr niemand eine böse Absicht. Ihre Anwältin Michaela Spandau warb vielmehr um Verständnis: "Irgendwie sind die Sachen hier aus dem Ruder gelaufen." Subjektiv sei mit ihrer Mandantin etwas passiert, was diese nicht wollte, "was passierte, war für sie eine gefühlte Vergewaltigung". An den Angeklagten Murat Ü. gewandt, sagte Spandau: "So, wie sie Frau M. behandelt haben, sowas tut man nicht." Zerknirscht nickte der 18-Jährige: "Ja, ich weiß."
Nach längerem Kontakt im Internet und einem Treffen bei Stefanie M. in Winnenden hatten sich die beiden schließlich im Juni in Göppingen verabredet. Er wollte Sex, sie wollte reden, Freundschaft. Murat Ü. hatte immer behauptet, dass es auch im Internet-Chat um Sex gegangen sei - die 19-Jährige hatte dies anfangs bestritten, später aber eingeräumt. Ein wichtiges Detail, denn: Konnte sie ahnen, auf was sie sich einlässt, wenn sie alleine mit Ü. in einem Zimmer ist? Die Freunde warteten vor dem Haus, die beiden hatten Verkehr und anschließend hat sich Ü. sofort wieder angezogen und ist gegangen. Dann kam sein Freund Ferhat G., wollte auch mit der jungen Frau schlafen - da ist sie durchgedreht, aus dem Haus gerannt, weinend zusammengebrochen. "Vielleicht wurde sie in ihrer Fraulichkeit schwer getroffen", sagte Richter Gros in seiner Urteilsbegründung. Und er stellte klar: "Dass sie nicht aus Böswilligkeit oder Rache gehandelt hat."
http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislingen/art5573,744156
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