Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Richter klagen gegen “Schwarze Liste”

FemokratieBlog ⌂, Friday, 17.12.2010, 14:08 (vor 5508 Tagen)

Wundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufs­stand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mutter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindesmiss­brauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei - Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier

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