Richter klagen gegen “Schwarze Liste”
Wundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufsstand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mutter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindesmissbrauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei - Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier
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- Richter klagen gegen “Schwarze Liste” -
FemokratieBlog,
17.12.2010, 14:08
- ProSchwarzeListe! -
TMerten,
17.12.2010, 14:53
- passend zum Beitrag - TMerten, 17.12.2010, 15:05
- ProSchwarzeListe! -
TMerten,
17.12.2010, 14:53